AWO Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Die AWO nimmt Stellung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte gemäß § 12a AufenthG entfristet und in Teilen verändert werden.
Die Entfristung soll nun jedoch ohne eine Evaluation der Erforderlichkeit und integrationspolitischen Wirksamkeit erfolgen. Eine solche wurde im Koalitionsvertrag festgelegt.
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