Vorgesetzte
Bei Benachteiligungen, ungerechtfertigter Behandlung oder sonstigen Beeinträchtigungen können sich Mitarbeitende an ihre Vorgesetzten wenden, die innerhalb des entsprechenden Bereichs die Fürsorgepflicht inne haben.
Der AWO Bundesverband misst dem sachgerechten Umgang mit Hinweisen auf mögliche gesetzliche oder verbandsinterne Verstöße einen hohen Stellenwert bei. Für die gesamte AWO ist das Handeln im Einklang mit ihren Werten von zentraler Bedeutung. Nur so können Menschen vertrauensvoll die Dienstleistungen der AWO nutzen oder mit dem Verband zusammenarbeiten. Wichtiger Bestandteil eines effektiven Compliance Management System ist ein entsprechendes Hinweissystem. Der Bundesverband hat daher für die eigenen Mitarbeitenden ebenso wie für alle Menschen, die bundesweit mit der AWO in Berührung kommen, ein mehrgliedriges System inklusive einer Hinweismelde-Software implementiert. Die Software setzt die Anforderungen und Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes um und schließt neben einer internen Meldestelle das verbandliche Beschwerdemanagement sowie das AWO Compliance Meldesystem ein.
Die Software wurde für interne Meldungen, das verbandliche Beschwerdemanagement und Compliance-Meldungen eingerichtet. Die darin aufgeführte Hinweisgeberrichtlinie informiert unter anderem über Abläufe bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sowie weitere relevante Aspekte. Es gelten die entsprechenden Datenschutzbestimmungen.
Der Vorstand des Bundesverbands hat für die interne Meldestelle Kirstin Büttner und Hassan Mohamed persönlich benannt. Beide stehen für Hinweise über mögliche Verstöße und mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten des AWO Bundesverband sowie seiner Tochter- und Enkelgesellschaften schriftlich oder per Sprachnachricht über die Software oder nach Vereinbarung auch persönlich in der Geschäftsstelle des Bundesverbands (Blücherstraße 62/63 in 10961 Berlin) zur Verfügung. Die Abteilung Qualitätsmanagement verantwortet das verbandliche Beschwerdemanagement, die Stabsstelle Governance das AWO Compliance Meldesystem.
Alternativ ist eine Meldung via Meldestelle des Bundesamts für Justiz möglich. Diese Behörde wurde von der Bundesregierung ernannt und nimmt ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen.