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22.05.2020

Die Grundrente im Bundestag

Lange wurde in der Großen Koalition über den richtigen Weg bei der Grundrente gestritten. Im November 2019 konnte dann im Koalitionsausschuss der Durchbruch erzielt werden. Am 25. Mai wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Grundrente im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages diskutiert. Aus diesem Grund hat die AWO das Grundrentengesetz noch einmal unter die Lupe genommen und in einer Stellungnahme an den Ausschuss kommentiert.

 

Im Koalitionsvertrag von 2018 haben Union und SPD die Einführung einer Grundrente für Versicherte versprochen, die lange Jahre unterdurchschnittlich verdient, Kinder erzogen oder angehörige gepflegt haben. Im Februar 2019 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein Konzept vorgelegt, das eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sowie flankierende Freibeträge beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorsah. In der Union stieß das Konzept teilweise auf heftige Kritik. Der Konflikt konnte erst im November 2019 im Koalitionsausschuss beigelegt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde dann endlich Anfang April auf den parlamentarischen Weg gebracht.

Entstehungsgeschichte des Grundrentengesetzes

Zur Einlösung ihres Versprechens aus dem Koalitionsvertrag schlägt die Bundesregierung im Gesetzentwurf für ein Grundrentengesetz vor allem die Einführung einer Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und Rentenfreibe-träge in der Grundsicherung und in den anderen nachrangigen Fürsorgesystemen vor. Die Grundrente soll für Versicherte gelten, die wenigstens 33 Jahre mit bestimmten Zeiten vorweisen können und in dieser Zeit nur unterdurchschnittliche Rentenansprüche aufgebaut haben. Die Höhe der Grundrente soll nach den Beitragsvorleistungen richten. Außerdem soll Einkommen der grundrentenberechtigten Person und ihres Ehepartners in gewissen Grenzen angerechnet werden. Neben der Grundrente wird auch vorgeschlagen, in der Grundsicherung und in den anderen Fürsorgesystemen ein Rentenfreibetrag für Rentner*innen mit wenigstens 33 Versicherungsjahren einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass die Grundrente zu einer entsprechenden Minderung bei anderen einkommensgeprüften Sozialleistungen führt.

  • Grundrentengesetz der Bundesregierung

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Grundrentengesetz wurde als Bundestags-Drucksache 19/18473 veröffentlicht.

Zur Einlösung ihres Versprechens aus dem Koalitionsvertrag schlägt die Bundesregierung im Gesetzentwurf für ein Grundrentengesetz vor allem die Einführung einer Grundrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und Rentenfreibe-träge in der Grundsicherung und in den anderen nachrangigen Fürsorgesystemen vor. Die Grundrente soll für Versicherte gelten, die wenigstens 33 Jahre mit bestimmten Zeiten vorweisen können und in dieser Zeit nur unterdurchschnittliche Rentenansprüche aufgebaut haben. Die Höhe der Grundrente soll nach den Beitragsvorleistungen richten. Außerdem soll Einkommen der grundrentenberechtigten Person und ihres Ehepartners in gewissen Grenzen angerechnet werden. Neben der Grundrente wird auch vorgeschlagen, in der Grundsicherung und in den anderen Fürsorgesystemen ein Rentenfreibetrag für Rentner*innen mit wenigstens 33 Versicherungsjahren einzuführen. Damit soll verhindert werden, dass die Grundrente zu einer entsprechenden Minderung bei anderen einkommensgeprüften Sozialleistungen führt.

Stellungnahme der AWO zum Gesetzentwurf für ein Grundrentengesetz