Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AWO Bundesverband e.V. verpflichtet sich, seine Website awo.org im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen, insbesondere gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unter anderem die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Nicht alle Bilder und Grafiken haben alternative Texte.
  • Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel und haben keine Audiodeskription.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.06.2024 erstellt und zuletzt am 07.08.2024 aktualisiert.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erhalten

Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Ihre Rückmeldungen sind uns sehr wichtig, um die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern.

Kontakt
AWO Bundesverband e.V.
E-Mail: info@awo.org
Telefon: +49 (0) 30 26309-0

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.