GKV-Stabilisierung darf Tarifbindung nicht unterlaufen
Vor den für heute vorgesehenen Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) warnt die AWO vor einer einseitigen Konsolidierung zulasten von Versicherten, Beschäftigten und gemeinnützigen Leistungserbringern.
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