Stellungnahme zur Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform
Der AWO Bundesverband hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wahrgenommen.
Der vorliegende Referentenentwurf beinhaltet die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit dem Asylkompromiss 1993. Die im Juni 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die ab dem Sommer 2026 in Anwendung sein wird, wurde von der AWO mehrfach als erhebliche Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert, die den Schutz fliehender Menschen in der EU gefährdet. Wie bereits in einer gemeinsamen zivilgesellschaftlichen Stellungnahme von Juli 2024 gefordert, muss bei der nationalen Umsetzung der Reform sichergestellt werden, dass Menschenrechte bestmöglich geachtet und rechtsstaatliche Standards in Deutschland bestmöglich gewahrt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.
Der aktuelle Referentenentwurf greift – ebenso wie die europäischen Rechtstexte – massiv in das Recht auf Asyl, in Freiheitsrechte, den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und in völkerrechtliche Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Personengruppen ein. Häufig wird von den Optionen nicht im Sinne der Schutzsuchenden Gebrauch gemacht. Es werden nur die Minimalanforderungen umgesetzt und wichtige Garantien nicht überführt.
-
Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesverbands zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems