Unabhängige Beratung zum Asylverfahren

Die einzelnen Schritte des Asylverfahrens zu verstehen ist gar nicht so einfach. Hier hilft die im Jahr 2023 neu geschaffene Asylverfahrensberatung der AWO.
Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, sind häufig überfordert von der Komplexität des deutschen Asylverfahrens: Welches Land ist für die Prüfung meines Asylantrags zuständig? Wo muss ich den Asylantrag stellen? Gelten meine Fluchtgründe auch für meine Kinder? Welche Möglichkeiten stehen mir offen, wenn mein Asylantrag abgelehnt wurde? Bei all diesen Fragen unterstützen seit letztem Jahr neu eingerichtete AWO-Beratungsstandorte im Rahmen des neuen Bundesprogramms der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Deutschlandweit wurden rund 200 Beratungsstellen mit 255 Vollzeitstellen durch die Wohlfahrtsverbände aufgebaut. Durch die individuellen Beratungsgespräche verstehen Asylsuchende das Asylverfahren besser, haben so die Chance auf ein faires Asylverfahren und können konstruktiv mitwirken. Gleichzeitig trägt das Bundesprogramm zur Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens und der Akzeptanz behördlichen Entscheidungen bei. Für queere und sonstige vulnerable Schutzsuchende wurden spezialisierte Beratungsstellen eingerichtet, die besondere Rechtsberatung anbieten. Diese Rechtsberatung unterstützt bei der Identifizierung besonderer Bedarfe im Asylverfahren und stärkt Asylsuchende, z.B. schamhaft besetzte Verfolgungsgründe wie etwa sexuelle Gewalt und/oder ihre sexuelle Orientierung in der Asylanhörung vorzutragen. 2024 wird diese wichtige Arbeit von der AWO fortgesetzt werden. Ziel ist es, dass Schutzsuchende von Anfang an gut beraten und begleitet werden. Nur so kann eine gelingende Integrationspolitik umgesetzt werden.