Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030

Der Bundesverband unterstützt den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und drängt auf die konsequente Umsetzung der angedachten Maßnahmen.
Das EU-Parlament verabschiedete 2020 eine Reihe von Empfehlungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und zur Beendigung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt in der EU. Es betonte, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist, und fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten stärkere Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Die Empfehlungen des EU-Parlaments wurden von der Bundesregierung aufgegriffen und mündeten in die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der für 2024 zur Veröffentlichung angekündigt ist. Im Nationalen Aktionsplan sollen insbesondere Kernaussagen über grundlegende Ziele, Werte und Erfolgskriterien, erste Impulsmaßnahmen sowie die Form der Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure – zu denen auch die AWO gehört – enthalten sein.
Die AWO unterstützt die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ausdrücklich, denn die Wohn- und Obdachlosigkeit ist ein herausragendes gesellschaftliches Problem mit wachsender Bedeutung. Laut EU-Parlament sind in Europa über 700.000 Personen obdachlos, was einem Anstieg von 70% innerhalb eines Jahrzehnts entspricht. Auch in Deutschland steigt die Zahl der Menschen ohne Wohnung von Jahr zu Jahr an. Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren 372.000 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände untergebracht. Das ist mehr als das Doppelte im Vergleich zum vorigen Stichtag am 31.01.2022 (178.000) (vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohnungslosigkeit/_inhalt.html). Weil in der amtlichen Statistik nicht diejenigen berücksichtigt werden, die auf der Straße leben oder die bei Freund*innen und Verwandten unterkommen, schätzt die AWO die tatsächliche Zahl von Menschen ohne Wohnung deutlich höher ein. (Vgl. https://www.bagw.de/de/themen/zahl-der-wohnungslosen/uebersicht). Wohnungslosigkeit ist eine der extremsten Form der sozialen Ausgrenzung, die sich negativ auf die physischen und psychische Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebenserwartung der Menschen sowie auf ihren Zugang zur Beschäftigung und den Zugang zu anderen wirtschaftlichen und sozialen Dienstleistungen auswirkt. Deshalb gehören die Sozial- und Wohnungspolitik ganz oben auf die politische Agenda. Wenn der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit nicht wirkungslos verpuffen soll, müssen verschiedene aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu einer sozialen Wohnungspolitik ineinandergreifen.
Zentrale Forderungen der AWO für eine soziale Wohnungspolitik
- Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern
- bezahlbaren Wohnraum schaffen
- Prävention zur Sicherung von Wohnraum stärken
- Mindeststandards für eine menschenwürdige, geschlechtergerechte und rechtssichere Unterbringung festlegen
- Zugang zu Sozialleistungen (SGB II, XII) für wohnungslose EU-Bürger*innen verbessern
- Menschen, nicht aus Einrichtungen in die Wohnungslosigkeit entlassen