Hospiz- und Palliativversorgung

Eine angemessene Versorgung erfordert mehr als Händchen halten. 2023 setzte der Bundesverband sich weiterhin intensiv mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auseinander.
Basierend auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2020 standen im Juli vergangenen Jahres zwei Gesetzesentwürfe zur Abstimmung im Bundestag, um eine gesetzliche Grundlage für das selbstbestimmte Sterben (assistierter Suizid) zu schaffen. Es konnte jedoch keiner der beiden Entwürfe eine Mehrheit der Stimmen erzielen. Damit bleibt der assistierte Suizid in Deutschland bis auf Weiteres rechtlich ungeregelt.
Der Bundesverband hatte bereits im Jahr 2021 die „Leitplanken aus Sicht der AWO zum Umgang mit der Beihilfe zum Suizid im Rahmen der AWO-Abschiedskultur“ erarbeitet und veröffentlichte diese 2023 in überarbeiteter Version. Die Leitplanken sollen den AWO-Einrichtungen als Grundlage der Auseinandersetzung mit der Thematik des assistierten Suizids dienen.
Da die Möglichkeit des assistierten Suizids von Bewohnenden immer häufiger gegenüber den Mitarbeitenden angesprochen wird, entwickelte der Bundesverband zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen, mit dem Ziel, Wissenslücken bei der Thematik zu schließen und Impulse für einrichtungsinterne Auseinandersetzungsprozesse zu setzen.
Die erste Veranstaltung führte multiperspektivisch rechtlich, ethisch sowie psychotherapeutisch – in die Thematik des assistierten Suizids ein. Die darauffolgende Veranstaltung fokussierte auf Impulse, die bei der weiteren Auseinandersetzung vor Ort und im Verband allgemein hilfreich sein können. Da die Teilnehmerzahl der zweiten Veranstaltung begrenzt war, wurde diese inhaltsgleich zweimal durchgeführt.
Ausblick
Zur weiteren Unterstützung unserer Einrichtungen wird im Jahr 2024 eine Orientierungshilfe zum assistierten Suizid veröffentlicht. Hier fließen unter anderem die Ergebnisse der Veranstaltungen zum assistierten Suizid aus dem Jahr 2023 ein.
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids
Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für verfassungswidrig erklärt. Begründet wurde dieses Urteil mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht umfasse auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die Hilfe Dritter zurückzugreifen, wenn diese zur Hilfe bereit sind. Gleichzeitig wurde in dem Urteil aber auch betont, dass die Suizidassistenz seitens des Gesetzgebers reguliert werden darf.
Parallel zu diesem sehr anspruchsvollen Prozess der persönlichen und institutionellen Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens wurde auch 2023 der Austausch zwischen den Einrichtungen zur allgemeinen Hospiz- und Palliativversorgung im Rahmen von zwei Online-Sitzungen und einem Arbeitstreffen in Berlin beim AWO Bundesverband gestärkt. In diesem Rahmen findet auch eine bundesweite Vernetzung der Berater*innen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase statt.
Die zunehmende Präsenz der Thematik des assistierten Suizids bei der Betreuung von Menschen in unseren Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe erfordert eine intensive persönliche und institutionelle Auseinandersetzung.
Bei Fragen zur Thematik Hospiz- und Palliativversorgung sowie zum assistierten Suizid wenden Sie sich gerne an Rosalie Kartein und Claudia Pohl.