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Bunt leben, autonom entscheiden

Eine Regenbogen-Flagge, die an einem Ast befestigt ist, weht im Wind.

Foto: birdys / photocase.de

Die AWO stärkt Vielfalt und setzt sich dafür ein, dass alle Menschen selbstbestimmt leben können. 2023 widmete sich der Bundesverband u.a. intensiv dem Thema „geschlechtliche Vielfalt“.

Diskussionen über ein neues Selbstbestimmungsrecht rückten die Lebensrealitäten von trans Kindern in die öffentliche Wahrnehmung. Damit einhergehend werden trans Kinder auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sichtbarer. Im vergangenen Jahr führte der Bundesverband Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema „geschlechtliche Vielfalt“ durch und publizierte im November mit „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!“ einen Flyer, der die Lebenslagen von trans Kindern und deren Familien beleuchtet und Handlungsoptionen für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege aufzeigt. Der Flyer klärt Begrifflichkeiten, informiert über die Bedarfe vielfaltssensibler Kitas und Kindertagespflegepersonen, steckt den rechtlichen Rahmen ab, listet Kontakt- und Beratungsstellen und enthält Links zu ausgewählten Video- und Audiobeiträgen.

Der Bundesverband engagiert sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, für sichtbare geschlechtliche Vielfalt sowie für einen vorurteilsbewussten Umgang miteinander.

  • Download

    Flyer „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!“

Abschaffung von §218

Im Rahmen der reproduktiven Selbstbestimmung beschäftigte sich unter anderem die Ethikkommission der AWO – eng begleitet durch den Bundesverband – im vergangenen Jahr in mehreren Sitzungen intensiv mit der Streichung des § 218 Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch. Nach einer ersten Orientierung zum historischen Hintergrund und zur Entwicklung des Paragrafen präsentierte Nicola Völckel vom AWO Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus die Haltung und Beschlusslage der AWO zu diesem Thema. Weiterführend gingen zwei externe juristische und medizinische Expertinnen näher auf die Notwendigkeit einer außerstrafrechtlichen Regelung ein und erläuterten Möglichkeiten und Grenzen. Bereits 2021 hatte ein Bundeskonferenzbeschluss diese verbandliche Auseinandersetzung angestoßen und die AWO dazu aufgefordert, eine klare Position zur Neuregelung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch zu entwickeln. Die Verabschiedung eines umfangreichen Positionspapiers der AWO wird für 2024 erwartet.

Seit ihrer Gründung setzt die AWO sich für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Politisches Ziel ist eine außerstrafrechtliche Regelung verbunden mit dem Recht auf eine hochwertige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur.