Sharepics
8 Motive #WerPflegtBrauchtZeitundGeld
Immer mehr Menschen in Deutschland stehen vor der Herausforderung, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren, denn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt kontinuierlich an. 2021 wurde etwa zwei Drittel der insgesamt etwa fünf Millionen Pflegebedürftigen überwiegend von pflegenden An- und Zugehörigen versorgt. Und lt. Bundesgesundheitsministerium werden 2050 voraussichtlich sechs Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Die Situation erwerbstätiger pflegender An- und Zugehöriger ist oft von Überlastung und finanziellen Risiken geprägt. Denn für viele der Erwerbstätigen geht die Übernahme der Pflege eines Angehörigen mit hohen physischen und psychischen Belastungen, sowie Einkommensverlusten und dem Risiko der Altersarmut einher – betroffen sind v. a. Frauen. Pflegende An- und Zugehörige fühlen sich mit ihren existenziellen Problemen von der Bundesregierung im Stich gelassen.
Die derzeit geltenden Regelungen aus Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sind nicht geeignet, die Situation der erwerbstätigen pflegenden Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Dementsprechend wurden Lösungen 2021 im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbart und der von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat hierfür konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Auf Seite 63 im Koalitionsvertrag 2021 -2025 zwischen SPD, Bündnis 90 die Grünen und FDP:
„Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.“
Bereits im Juli 2023 hat der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf folgendes empfohlen:
„Für jede pflegebedürftige Person können 36 Monate Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden. Sechs Monate davon können eine vollständige Freistellung oder eine teilweise Freistellung sein.
Die steuerfinanzierten Freistellungen für die pflegenden Angehörigen sollen mit dem Familienpflegegeld analog zum Elterngeld ausgestaltet werden und 36 Monate je pflegebedürftige Person umfassen.
Einen Anspruch haben pflegende Angehörige. Hierzu zählen pflegende Familienangehörige und nahestehende Personen, die die Pflege übernehmen.“
Die Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld gibt es hier als PDF.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und die Empfehlungen des unabhängigen Beirates schnellstmöglich umzusetzen und zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der pflegende Angehörige endlich entlastet.
Ab dem 16. September, drei Wochen vor dem Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen am 6. Oktober beginnen wir, das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verstärkt auf unseren Social Media Kanälen zu bespielen.
Wir freuen uns sehr, wenn die Sharepics auf euren Kanälen nachgenutzt werden, oder unsere Beiträge geteilt werden. Bitte verwendet für alle Kampagnenaktivitäten den Hashtag #WerPflegtBrauchtZeitundGeld sowie zusätzlich gerne auch die thematischen Hashtags #Familienpflegezeit und #Familienpflegegeld.
8 Motive #WerPflegtBrauchtZeitundGeld