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Weniger ist NICHT mehr

Weniger ist NICHT mehr

Der von der Bundesregierung geplante Haushalt wird das soziale Netz stark beschädigen. Die AWO fordert: Sozialkürzungen stoppen! Unser interaktives Dashboard zeigt die negativen Folgen der Reformvorhaben auf den Alltag der vielen Betroffenen.

„Die heutige Sozialpolitik drängt die ohnehin Benachteiligten weiter ins soziale Abseits. […] Dieser Prozess ist nicht beendet, und seine Auswirkungen sind deutlich spürbar: Er schafft ‚neue Armut‘ in steigendem Maße. Immer mehr Menschen haben soziale Probleme, kommen in Notlagen und erreichen trotz persönlicher Leistungsbereitschaft und ‚Flexibilität‘ ein Ausmaß an Armut, das sie für undenkbar hielten.“ Dieser Text entstammt keiner aktuellen Pressemeldung, sondern dem Vorwort der AWO-Publikation Der Sozialstaat als Zielscheibe, die 1984 die Aussagen von Getroffenen des damaligen Sozialstaatsabbaus dokumentierte. Tatsächlich erinnert der groß angelegte Um- und Abbau sozialer Rechte und Leistungen, den die Bundesregierung derzeit plant und umsetzt, an die neoliberalen Reformen der 1980er Jahre. Damals wie heute stellt die AWO sich den Angriffen auf Zusammenhalt und Solidarität entschlossen entgegen. Dazu Dr. Marvin Deversi, Bundesvorstand der AWO:

„Was hier als Reform betitelt wird, sind Sparpläne. Noch weniger Geld für Kinder, für Pflegebedürftige, für Rentner*innen und Familien. Noch weniger für die, die sowieso am wenigsten haben. Wir haben noch bis Ende des Jahres Zeit, diese Sozialkürzung zu stoppen. Und das machen wir.“

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Interaktive Übersicht der Reformprojekte

Unser Dashboard der Sozialkürzungen bietet eine interaktive Übersicht zu Gesetzgebungsverfahren, die soziale Rechte einschränken. Es zeigt auf, welche negativen Folgen die verschiedenen Reformprojekte auf den Alltag der vielen Betroffenen haben werden. Ein Klick auf die interaktiven Themen-Kacheln beantwortet folgende Fragen: Wie ist der Stand zu diesem Reformvorhaben? Was passiert? Wen trifft das? Was heißt das im Alltag? Wie sich die Bundesausgaben für zentrale Handlungsfelder der Sozialen Arbeit innerhalb der letzten Jahre entwickelt haben, zeigen die Diagramme unter dem Dashboard.

  • Weniger Rente für pflegende Angehörige

    In der Diskussion

    Weniger Rente für pflegende Angehörige

    Was passiert?

    Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) will die Bundesregierung die Rentenansprüche für pflegende Angehörige um 30 Prozent senken.
    Pflegende Angehörige bekommen für die Pflege zudem keine weiteren Rentenpunkte mehr, sobald sie die Altersgrenze für ihre (eigene) Rente erreicht haben.

    Wen trifft das?

    Menschen, die ihre Eltern oder andere An- und Zugehörige zu Hause pflegen. Dies sind zu ca. 2/3 Frauen.

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegende Angehörige sollen für die Zeit, in der sie die Pflege ihrer Verwandten übernehmen, deutlich weniger Rentenansprüche erwerben. Das führt dazu, dass sie selbst im Alter schlechter abgesichert sind und weniger Rente erhalten. Wer als pflegende*r Angehörige*r selbst bereits eine Rente bezieht und die Altersgrenze überschritten hat, kann durch die Pflege die eigene (oft geringe) Rente nicht mehr aufbessern.

  • Weniger Wohngeld

    Geplant

    Weniger Wohngeld

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant Kürzungen beim Wohngeld. Einkommen sollen stärker angerechnet und die Heizkostenpauschale halbiert werden. Außerdem wird die jährliche Anpassung an die Entwicklung von Mieten und Preisen ausgesetzt.

    Wen trifft das?

    1,2 Millionen Erwerbstätige und Rentner*innen mit kleinen Einkommen bzw. Renten

    Was heißt das im Alltag?

    Geringverdienende werden weniger Unterstützung gegen hohe Mieten bekommen, weil das Wohngeld pauschal für alle Berechtigten gekürzt wird. Ein Teil der Berechtigten wird durch die Kürzungen den Anspruch auf Wohngeld sogar verlieren und entweder gar keine Unterstützung mehr bekommen oder Grundsicherung beantragen müssen.

  • Höhere Zuzahlungen für Medikamente

    Beschlossen

    Höhere Zuzahlungen für Medikamente

    Was passiert?

    Im Rahmen der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente um 50% erhöht.

    Wen trifft das?

    Alle gesetzlich Krankenversicherten

    Was heißt das im Alltag?

    Statt maximal 10 Euro zahlst Du für verschreibungspflichtige Medikamente ab 2027 bis zu 15 Euro.

  • Keine Finanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege

    Geplant

    Keine Finanzierung von Tarifsteigerungen in der Pflege

    Was passiert?

    Mit den Reformen im Gesundheitswesen und in der Pflege greift die Bundesregierung die Tariftreue an. Anders als bisher sollen Tarifsteigerungen für Träger von Reha- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr in voller Höhe finanziert werden.

    Wen trifft das?

    Pflegekräfte und andere Mitarbeiter*innen in den Bereichen Rehabilitation und Pflege

    Was heißt das im Alltag?

    Es droht das Angebot an Pflege- und Reha-Plätzen zurückzugehen, wenn Einrichtungen in finanzielle Schieflagen geraten, weil sie ihre Personalkosten nicht mehr finanziert bekommen. Perspektivisch droht eine Verschlechterung für die Löhne. Circa 82 % der Beschäftigten in der Pflege sind weiblich.

  • Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis 15 Jahre

    In der Diskussion

    Unterhaltsvorschuss nur noch für Kinder bis 15 Jahre

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant, den Unterhaltsvorschuss nur noch so lange auszuzahlen, bis ein Kind 16 Jahre alt wird. Mit dem Unterhaltsvorschuss werden junge Menschen und ihre alleinerziehenden Elternteile unterstützt, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

    Wen trifft das?

    Alleinerziehende und deren Kinder

    Was heißt das im Alltag?

    Für Alleinerziehende mit Kindern über 15 Jahren bedeutet die Reform den Wegfall des Unterhaltsvorschusses (aktuell 394 Euro monatlich). Dies trifft insbesondere Frauen, die ohnehin schon überdurchschnittlich von Armut bedroht sind und durch eigene Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bisher gerade so ohne Grundsicherungsleistungen über die Runden kommen.

  • Höheres Renteneintrittsalter

    In der Diskussion

    Höheres Renteneintrittsalter

    Was passiert?

    Anknüpfend an die Empfehlungen der Rentenkommission will die Bundesregierung das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung koppeln.

    Wen trifft das?

    Alle Beschäftigten ab Jahrgang 1965

    Was heißt das im Alltag?

    In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass Menschen, die nach 2031 in Rente gehen, länger arbeiten müssen. Wer 1975 geboren wurde, müsste bspw. ein halbes Jahr länger arbeiten als nach aktueller Rechtslage.

  • Wegfall der „Rente mit 63“

    In der Diskussion

    Wegfall der „Rente mit 63“

    Was passiert?

    Die Bundesregierung plant, die Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) ersatzlos zu streichen.

    Wen trifft das?

    Beschäftigte mit mindestens 45 Jahren an Rentenbeiträgen, die vorzeitig in Rente gehen möchten

    Was heißt das im Alltag?

    Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann in Zukunft grundsätzlich erst mit Erreichen des „normalen“ Renteneintrittsalters ohne Abschläge in Rente gehen.

  • Verschärfungen beim Renteneintritt mit Abschlägen

    In der Diskussion

    Verschärfungen beim Renteneintritt mit Abschlägen

    Was passiert?

    Ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen soll künftig nur noch drei statt vier Jahre vor dem regulären Renteneintritt möglich sein.

    Wen trifft das?

    Beschäftigte mit mindestens 35 Jahren an Rentenbeiträgen, die vorzeitig in Rente gehen möchten

    Was heißt das im Alltag?

    Wer 35 Beitragsjahre erreicht hat, kann in Zukunft grundsätzlich erst drei Jahre vor dem regulären Renteneintritt mit Abschlägen in Rente gehen.

  • Weniger Elterngeld

    In der Diskussion

    Weniger Elterngeld

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will den Anspruch auf Elterngeld von 14 auf 12 Monate kürzen.

    Wen trifft das?

    Eltern

    Was heißt das im Alltag?

    Familien können nur noch 12 statt 14 Monate Elterngeld erhalten. Nimmt ein Elternteil weniger als drei Monate, wird auf neun Monate verkürzt. Die finanzielle Unterstützung für Familien sinkt faktisch und es droht eine Betreuungslücke, meist zulasten von Müttern.

  • Höhere Kosten für Pflegeplätze

    In der Diskussion

    Höhere Kosten für Pflegeplätze

    Was passiert?

    Im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) will die Bundesregierung die Zuschüsse für stationäre Pflegeplätze später ansteigen lassen als aktuell der Fall.

    Wen trifft das?

    Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen

    Was heißt das im Alltag?

    Damit würde der Eigenanteil, den man in den ersten Jahren für einen Pflegeplatz bezahlt, weiter steigen. Er liegt schon jetzt bei rund 3.360 Euro. In der Folge wären noch mehr Pflegebedürftige armutsbetroffen und auf Sozialhilfe angewiesen.

  • Weniger Berechtigte in der Familienversicherung

    Beschlossen

    Weniger Berechtigte in der Familienversicherung

    Was passiert?

    Mit der Krankenkassenreform hat die Bundesregierung die beitragsfreie Mitversicherung stark eingeschränkt.

    Wen trifft das?

    Familien, die die beitragsfreie Mitversicherung in Anspruch nehmen

    Was heißt das im Alltag?

    Wer keine Kinder unter 13 Jahren hat, erwerbsgemindert oder pflegebedürftig ist, muss in Zukunft einen Zusatzbeitrag bezahlen. Dieser Beitrag beträgt 2,5 % des Einkommens des versicherten Partners und belastet Familien zusätzlich finanziell.

  • Keine Asylverfahrensberatung mehr

    Geplant

    Keine Asylverfahrensberatung mehr

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung für Geflüchtete abschaffen, die seit 2023 durch den Bund gefördert wird.

    Wen trifft das?

    Asylsuchende

    Was heißt das im Alltag?

    Für Schutzsuchende entfiele ein bundesweit verlässlicher, kostenloser und unabhängiger Zugang zu fachkundiger Beratung im Asylverfahren. Die Folgen wären u.a. längere, unsicherere Verfahren und mehr Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

  • Weniger Mittel für die Migrationsberatung

    Geplant

    Weniger Mittel für die Migrationsberatung

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die Förderung für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) kürzen.

    Wen trifft das?

    Zugewanderte mit Integrationsbedarf

    Was heißt das im Alltag?

    Weniger Mittel für die MBE bedeuten weniger verlässliche Beratung vor Ort. Für Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind, heißt das: weniger Orientierung bei Behörden und Spracherwerb sowie ein erschwerter Zugang zu Arbeit – und damit weniger Teilhabe von Anfang an.

  • Höhere Belastung von pflegenden An- und Zugehörigen bei Unterhaltsverpflichtung in der Hilfe zur Pflege

    In der Diskussion

    Höhere Belastung von pflegenden An- und Zugehörigen bei Unterhaltsverpflichtung in der Hilfe zur Pflege

    Was passiert?

    Die Einkommensgrenze, ab der Verwandte ersten Grades unterhaltspflichtig werden und die Kosten für Pflege übernehmen müssen (derzeit 100.000 Euro im Jahr), soll wieder abgeschafft werden.

    Wen trifft das?

    Pflegende An- und Zugehörige (Eltern und Kinder)

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegebedürftige Menschen bekommen erst deutlich später Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe), weil Eltern oder Kinder für Pflegekosten aufkommen müssen. In der stationären Pflege liegt der Anteil von Bewohner*innen mit Hilfe zur Pflege bei durchschnittlich gut 40 %, Tendenz steigend.

  • Reduzierung vorgesehener Leistungserhöhungen ab 2028

    In der Diskussion

    Reduzierung vorgesehener Leistungserhöhungen ab 2028

    Was passiert?

    Die für das Jahr 2028 geplante Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung soll durch das PNOG abgedämpft werden. Statt einer Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um ca. 8 % soll diese nur bei 1,35 % liegen (Gesamtwirkung 2028).

    Wen trifft das?

    Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

    Was heißt das im Alltag?

    Dies bedeutet, dass die Leistungen der Pflegeversicherung stärker an Kaufkraft verlieren und die Menschen sich weniger Pflegeleistungen einkaufen können oder mehr zuzahlen müssen.

  • Erschwerter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung

    In der Diskussion

    Erschwerter Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung

    Was passiert?

    Die Schwellen für die Einstufung in die Pflegegrade 2 und 3 sollen durch Anpassungen am Begutachtungsinstrument erhöht werden, wodurch bei gleichem Bedarf erst später (höhere) Leistungen der Pflegeversicherung abgerufen werden können.

    Wen trifft das?

    Pflegebedürftige Menschen

    Was heißt das im Alltag?

    Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Versorgung werden sich bei gleichem Versorgungsbedarf weniger Pflege einkaufen können oder aus eigener Tasche noch mehr zuzahlen müssen.

  • Weniger Mittel für die Integrationskurse

    Geplant

    Weniger Mittel für die Integrationskurse

    Was passiert?

    Die Bundesregierung will die Förderung für die Integrationskurse um mehr als die Hälfte kürzen.

    Wen trifft das?

    Zugewanderte

    Was heißt das im Alltag?

    Die aktuelle Haushaltsplanung für 2027 sieht eine Kürzung um 470 Millionen Euro vor. Dies bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sehr lange Wartezeit bis zur Kursteilnahme. So werden weniger Menschen mit Migrationsgeschichte in Arbeit kommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

  • Sozialkürzungen sind nicht geschlechtsneutral

    Sozialkürzungen sind nicht geschlechtsneutral

    Was passiert?

    Die Kürzungen treffen Frauen besonders stark.

    Wen trifft das?

    Frauen

    Was heißt das im Alltag?

    Die Sparpolitik der Bundesregierung verschärft bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Frauen sind von Kürzungen bei Familie, sozialer Sicherung, Gesundheit und Pflege besonders betroffen, weil sie den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit leisten, häufiger in sozialen und pflegerischen Berufen arbeiten und ein erhöhtes Armutsrisiko tragen.

    Werden Kosten erhöht oder Infrastruktur abgebaut, wachsen für viele Frauen Zeitdruck, finanzielle Belastung, Armutsrisiken und Abhängigkeiten.

  • Aus für das Programm „Respekt Coaches“

    Geplant

    Aus für das Programm „Respekt Coaches“

    Was passiert?

    Das bundesweite Programm „Respekt Coaches“ wird nicht fortgeführt. Damit entfällt die Finanzierung von Bildungsangeboten, die Projekte zur Demokratiebildung, Extremismusprävention sowie zum Umgang mit Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an Schulen umgesetzt haben.

    Wen trifft das?

    Schüler*innen, Lehrkräfte

    Was heißt das im Alltag?

    Der Wegfall von Praxisangeboten zur Demokratieförderung an Schulen sowie die Ausdünnung der Präventions- und Bildungslandschaft gegen Extremismus und Diskriminierung beeinträchtigen junge Menschen und die gesamte Gesellschaft erheblich.

    Schüler*innen verlieren geschützte Räume, in denen sie Meinungsbildung, Debattenkultur und das Aushandeln von Kompromissen praxisnah erleben können.

  • Faktische Kürzung der Jugendmigrationsdienste (JMD)

    Geplant

    Faktische Kürzung der Jugendmigrationsdienste (JMD)

    Was passiert?

    Die für das Haushaltsjahr 2027 vorgesehene Fördersumme von 65,8 Millionen Euro reicht nicht aus, um den stetig wachsenden Bedarf an Beratung und Begleitung zu decken und die bestehenden Angebote langfristig aufrecht zu halten.

    Wen trifft das?

    Junge Zugewanderte oder Personen mit Migrationsgeschichte zwischen 12 und 27 Jahren

    Was heißt das im Alltag?

    Bei einer weiterhin stagnierenden Finanzierung ist zu erwarten, dass viele JMD-Träger aus dem Bundesprogramm aussteigen werden. Bereits für dieses Jahr planen wir Stellenabbau. Damit droht eine Verschärfung der Versorgungslücke bei der Beratung und Begleitung junger Menschen mit Migrationsbiografie.

  • Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

    Geplant

    Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

    Was passiert?

    Der geplante Rechtskreiswechsel sieht vor, dass neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

    Wen trifft das?

    Betroffen sind Personen aus der Ukraine, die nach dem 01. April 2025 nach Deutschland eingereist sind. Davor eingereiste Personen bleiben in der Grundsicherung.

    Was heißt das im Alltag?

    Zwar besteht weiterhin der Arbeitsmarktzugang und Zugang zu Sprachkursen, jedoch stehen den Betroffenen die dazugehörige Beratung und weiteren Unterstützungsmaßnahmen des SGB II nicht mehr zur Verfügung. Auch ihr Zugang zu medizinischer Versorgung wird eingeschränkt und sie erhalten deutlich geringere Geldleistungen, die unterhalb des Existenzminimums liegen.

  • Leistungskürzungen für Menschen im Asylverfahren

    Beschlossen

    Leistungskürzungen für Menschen im Asylverfahren

    Was passiert?

    Bei „Fehlverhalten“ in Aufnahmeeinrichtungen, bei Verstößen gegen Aufenthalts- und Meldepflicht in Sekundärmigrationszentren und regulären Aufnahmeeinrichtungen und nach Abschiebungsanordnung aufgrund des Solidaritätsmechanismus können Leistungen nach § 1a Abs. 1 AsylbLG eingeschränkt werden.

    Wen trifft das?

    Personen im Asylverfahren

    Was heißt das im Alltag?

    Geflüchtete, die ohnehin schon unterhalb des Existenzminimums leben, werden damit bedroht, auch diese Leistungen noch gekürzt zu bekommen.

  • Leistungsausschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Beschlossen

    Leistungsausschluss im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

    Was passiert?

    Asylsuchende, die sich nicht in dem Mitgliedstaat aufhalten, der für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig ist, oder bereits eine Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten haben, erhalten keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Wen trifft das?

    Alle Asylsuchenden und Anerkannte, die sich nicht im für sie vorgesehenen Mitgliedstaat aufhalten

    Was heißt das im Alltag?

    Die Betroffenen erhalten keine Geldleistungen mehr, die es ihnen erlauben, zumindest teilweise am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die für sie gestrichenen Leistungen waren schon bisher unterhalb des Existenzminimums und werden nun noch weiter eingeschränkt.

  • Arbeitsverbote für Geflüchtete

    Beschlossen

    Arbeitsverbote für Geflüchtete

    Was passiert?

    Wer eine Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verletzt oder wenn das beschleunigte Verfahren aufgrund Art. 42 Abs. 1 Buchstabe a bis f der VO 2024/1348 zur Anwendung kommt, soll es ein Arbeitsverbot für die asylsuchende Person geben.

    Wen trifft das?

    Asylsuchende

    Was heißt das im Alltag?

    Insbesondere relevant für Personen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“, derzeit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien, Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Türkei und Tunesien. Sie dürfen nicht mehr arbeiten, wenn sie im beschleunigten Verfahren sind.

    Was heißt das im Alltag?
  • Aus für Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

    Geplant

    Aus für Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

    Was passiert?

    Das Familienministerium will das Bundesprogramm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule einstellen. Das Programm unterstützt junge Menschen mit Migrationsgeschichte bei der Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland.

    Wen trifft das?

    Studieninteressierte Geflüchtete, Spätaussiedler*innen und weitere Menschen mit Migrationsgeschichte

    Was heißt das im Alltag?

    Rund 20 Beratungsstellen bundesweit schließen. Unterstützungsmöglichkeiten auf dem Weg ins Studium fallen weg, etwa studienvorbereitende Deutschintensivsprachkurse, Englischintensivsprachkurse, Vorbereitungskurse zum Studieneinstieg.

  • Wegfall Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag

    In der Diskussion

    Wegfall Kindersofortzuschlag im Kinderzuschlag

    Was passiert?

    Der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro für Leistungsberechtigte im Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG) soll gestrichen werden. Auch in anderen Sozialgesetzbüchern (SGB II, SGB XII, AsylbLG) soll der Zuschlag gestrichen werden.

    Wen trifft das?

    Haushalte mit niedrigen Einkommen, die Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis maximal unter 25 Jahre) beziehen

    Was heißt das im Alltag?

    Betroffenen Familien wird der Kindersofortzuschlag in Höhe von 25 Euro gestrichen. Das bedeutet weitere finanzielle Einschränkungen bei Ausgaben für die Deckung der Grundbedürfnisse und der sozialen Teilhabe.

Entwicklung der Bundesmittel im Zeitverlauf

Diagramm Freiwilligendienste (FWD und BFD)
Diagramm Zuschüsse für Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege
Diagramm Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Diagramm "Demokratie leben", "Menschen stärken Menschen" und Sonstiges
Diagramm Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
Diagramm Bautitel Müttergenesungswerk
Diagramm Bundesflüchtlingsprogramm und psycho-soziale Zentren für Geflüchtete
Diagramm Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Diagramm Jugendmigrationsdienste
Diagramm JMD-Respkt Coaches

Ein gutes Leben für alle statt sozialem Kahlschlag

In Kürze veröffentlichen wir hier unsere konkreten Handlungsempfehlungen an die Politik für eine zukunftsfähige soziale Infrastruktur.