Zahl wohnungsloser Menschen in Einrichtungen gestiegen
AWO kritisiert Aktivitäten der Bundesregierung zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Angesichts der vom Statistischen Bundesamt zum zweiten Mal veröffentlichten Zahlen der in Einrichtungen untergebrachten wohnungslosen Menschen kritisiert die Arbeiterwohlfahrt die Aktivitäten der Bundesregierung als unzureichend.
Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren 372.000 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände untergebracht. Das ist mehr als das Doppelte im Vergleich zum vorigen Stichtag am 31.01.2022 (178.000). Da die amtliche Statistik nicht diejenigen umfasst, die auf der Straße leben oder die bei Freund*innen und Verwandten unterkommen, schätzt die AWO die tatsächliche Zahl von Menschen ohne Wohnung deutlich höher ein.
„Mit der zunehmenden Zahl an wohnungslosen Menschen steigen unsere Erwartungen an den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030“, erklärt dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, „Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Bisher ist hier zu wenig passiert, die Politik zeigt sich zu wenig mehr als Lippenbekenntnissen bereit. So ist der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bisher ein zahnloser Tiger ohne echte Maßnahmenpläne. Zudem werden die Betroffenen-Verbände bisher nicht am Prozess beteiligt. Von Armut betroffene Menschen dürfen nicht weiter Gefahr laufen, in die Wohnungslosigkeit abzurutschen. Und für bereits wohnungslose Menschen muss eine adäquate Unterstützung bereitgestellt werden, um aus der Wohnungslosigkeit wieder herauszukommen. Zentral ist nicht zuletzt: Die Sozial- und Wohnungspolitik gehören ganz oben auf die politische Agenda, wenn der Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit nicht wirkungslos verpuffen soll.“
Alle Forderungen der AWO gibt es im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt