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06.10.2022

Versprechen einlösen: Pflegende Angehörige unterstützen

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zur Entlastung pflegender Angehöriger müssen unmittelbar umgesetzt werden.

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zur Entlastung pflegender Angehöriger unmittelbar umzusetzen.

Von derzeit 4,1 Mio. pflegebedürftigen Menschen werden 3,3 Millionen zu Hause versorgt, davon wird bei 2,1 Millionen Pflegebedürftigen die Pflege allein durch Angehörige übernommen. Damit sind pflegende Angehörige – zumeist Frauen – eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland: Ohne sie würde das Pflegesystem unmittelbar zusammenbrechen. Auch europaweit werden viele Menschen zu Hause von ihren meist weiblichen Angehörigen gepflegt. Die Europäische Kommission schätzt, dass fast 8 Millionen Frauen in der EU aufgrund unbezahlter Pflege- und Betreuungstätigkeit nicht berufstätig sein können. Pflegende Angehörige sind auch in Deutschland häufig armutsbedroht.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt: „Der Koalitionsvertrag hatte gute Ansätze zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger vorgesehen. Einer davon betrifft die regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab 2022. Passiert ist aktuell im vierten Quartal des Jahres nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung mit Verweis auf die aktuelle Krisenlage die wichtigen Vorhaben des Koalitionsvertrages in der Pflege einfach fallen lässt. Gerade in dieser unsicheren und finanziell stark belastenden Krisensituation brauchen pflegende Angehörige die zugesagte finanzielle Unterstützung und den Ausbau von Entlastungsangeboten.“

Das sogenannte Pflegegeld, ein gesetzlich festgeschriebener Betrag, der pflegenden Angehörigen zusteht, wurde seit 2017 nicht mehr angehoben – gerade angesichts der derzeitigen Preissteigerungen reicht es nun bei Weitem nicht mehr aus. „Pflege darf pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Pflege An- und Zugehöriger aufgeben, nicht in Armut bringen. Sie darf die Pflegenden auch nicht überfordern und letztlich selbst krank und pflegebedürftig machen. Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die AWO setzt sich daher für eine Reform der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung ein, die die Finanzierung von Pflege zukunftsfest und solidarisch auf eine breite Basis stellt. Nur so können die Vorhaben und Projekte des Koalitionsvertrages überhaupt durch die Soziale Pflegeversicherung finanziert werden. Das Argument leerer Pflegekassen lassen wir insofern nicht gelten“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende  des AWO Bundesverbands.

Die jüngst veröffentlichte Europäische Pflegestrategie stellt fest, dass pflegende Angehörige nicht nur finanziell, sondern auch durch Schulungen, Beratung und psychologische und finanzielle Hilfen besser unterstützt werden sollten (https://awo.org/eu-pflegestrategie).

Der Ausbau von Entlastungsangeboten wie der Tages- und Kurzzeitpflege sowie flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige analog des Elterngeldes stehen jedoch weiterhin aus. Zudem sollten bürokratische Zugangswege für Leistungsbeanspruchungen wie für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch regelmäßige gesundheitsfördernde Aktivitäten erleichtert und unterstützt werden. Um kontinuierliche und frühzeitige Hilfen zu bekommen, wäre darüber hinaus ein einheitliches und unabhängiges Beratungsangebot als Bürgerservice in kommunaler Trägerschaft nötig.

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