Koalitionsversprechen einhalten statt Migrationspakt der „einfachen Lösungen“
AWO kritisiert Eingriff in Grund- und Verfahrensrechte für Geflüchtete und Migrant*innen.
Die Bundesregierung plant einen neuen Migrationspakt mit der CDU. Die AWO warnt vor vermeintlich einfachen Lösungen und kritisiert den Eingriff in Grundrechte sowie Verfahrensrechte für Geflüchtete und Migrant*innen.
„Die Vorhaben sind Augenwischerei, in einer Reihe mit mehreren diskriminierenden Gesetzen für Migrant*innen und Geflüchtete. Sie beschneiden unverhältnismäßig Grundrechte und schränken viele europarechtlich verbriefte Verfahrensrechte ein. Das nutzt am Ende niemandem außer antidemokratischen Strömungen“, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.
Die Regierungsfraktionen und die Unions-Fraktion planen im angekündigten Migrationspakt unter anderem die Ausweitung stationärer Grenzkontrollen, die Wiedereinführung von Sachleistungen, das Ende freiwilliger Aufnahmeprogramme, eine Abschiebeoffensive und Gesetzesentwürfe zu weiteren sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Die Kapazitätsprobleme vieler Kommunen würden dadurch aber nicht gelöst, so die Arbeiterwohlfahrt.
Auch das aktuelle Gesetzesvorhaben zur „Verbesserung der Rückführung“ werde in der Praxis lediglich zu Härten und zu Verunsicherungen bei allen Migrant*innen führen, aber nicht zu „schnelleren Abschiebungen“ oder „Entlastung“. „Die Verschärfungen, die der jetzige Entwurf vorsieht, sind massiv. Sie werden mehr Schikane, Inhaftierungen und Leid für alle Schutzsuchenden und Migrant*innen zur Folge haben”, so Groß weiter, “Und: Derzeit befeuern zunehmend populistische Debatten, die sich nicht mit Fakten aufhalten, den antimigrantischen Diskurs weiter. Die Regierungskoalition darf sich davon nicht treiben lassen. Im Gegenteil: Gerade in dieser angespannten Situation gilt es, in Infrastruktur zu investieren, denn vermeintlich einfache Lösungen haben sich noch nie bewährt. Wer stattdessen in Soziales, in Bildung und Wohnen für alle Menschen in Deutschland investiert, stärkt nachhaltig die ganze Gesellschaft.“
Ein Großteil der 261.925 Ausreisepflichtigen (Stande Ende August 2023) ist aus rechtlichen oder humanitären Gründen geduldet, ihre Abschiebung aus guten Gründen ausgesetzt. „Betrachtet man die Gruppe der Ausreisepflichtigen genauer, so zeigt sich kein drängendes Vollzugsdefizit, sondern die Notwendigkeit einer differenzierteren Debatte und Strategie“, so Groß. Geplante Maßnahmen wie die Abschaffung von Arbeitsverboten oder Erleichterungen beim Familiennachzug könnten langfristig die Kommunen entlasten, ohne Leid zu verursachen. “Die aktuellen Debatten schüren Rassismus und vergiften das gesellschaftliche Klima. Entgegen dem versprochenen Paradigmenwechsel in der Flucht- und Migrationspolitik der Bundesregierung erleben wir eine Fortsetzung der Entrechtung von Geflüchteten und weitere Verschärfungen der ohnehin strengen Abschiebungsregelungen”, so Groß abschließend.
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Stellungnahme des AWO Bundesverbandes vom 13.10.2023 zum Entwurf des "Rückführungsverbesserungsgesetzes"