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10.07.2026

GKV-Stabilisierung darf Tarifbindung nicht unterlaufen

Vor den für heute vorgesehenen Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) warnt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) vor einer einseitigen Konsolidierung zulasten von Versicherten, Beschäftigten und gemeinnützigen Leistungserbringern.

Der Verband fordert unter anderem eine verlässliche Refinanzierung tariflicher Kostensteigerungen. Nach der Abweisung der Eilanträge gegen das Gesetzgebungsverfahren ist eine Befassung im Bundestag möglich; offen bleibt jedoch, ob das Gesetz auch den Bundesrat passiert oder dort der Vermittlungsausschuss angerufen wird.  Nach dem derzeit bekannten Änderungsstand sollen tarifliche Vergütungssteigerungen in Vorsorge, Rehabilitation, häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege teilweise besser berücksichtigt werden. Für tarifgebundene Einrichtungen und Leistungserbringer soll gelten, dass 50 Prozent der Differenz zwischen Tarifsteigerung und maßgeblicher Veränderungsrate nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen.

„Dass die ursprünglich vorgesehene harte Begrenzung der Tarifrefinanzierung teilweise korrigiert werden soll, ist ein wichtiger Schritt. Er reicht aber nicht aus.

Tarifvertraglich vereinbarte Vergütungssteigerungen müssen vollständig als wirtschaftliche Kosten anerkannt und refinanziert werden.

Wer Tarifbindung politisch fordert, darf ihre Finanzierung nicht zur Verhandlungsmasse machen“, erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt. Die AWO kritisiert, dass die vorgesehene Teilregelung befristet ist, an einer abgesenkten Veränderungsrate ansetzt und weiterhin einen Teil der Tarifsteigerungen ungedeckt lässt. Das gefährdet Planungssicherheit, Fachkräftesicherung und Versorgungssicherheit – gerade bei gemeinnützigen und tarifgebundenen Einrichtungen. Diese Einschätzung wird durch die gemeinsame Stellungnahme des Arbeitgeberverbands AWO Deutschland und der Paritätischen Tarifgemeinschaft unterstrichen, die eine dauerhaft verlässliche Refinanzierung tariflicher Entgelte fordert.

Auch mit Blick auf das Pflegeneuordnungsgesetz fordert die AWO eine verlässliche und einheitliche Regelung. Die Teilregelung im BStabG darf kein Sonderfall bleiben. „Tarifbindung, Qualität und Fachkräftesicherung können nicht politisch eingefordert werden, wenn die daraus entstehenden Kosten anschließend nur teilweise refinanziert werden. Mindestens muss die im BStabG vorgesehene Teilregelung auch für die Pflege aufgegriffen werden. Ziel bleibt die vollständige wirtschaftliche Anerkennung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungssteigerungen“, so Sonnenholzner weiter.

Zugleich bleiben aus Sicht der AWO weitere zentrale Probleme des Gesetzentwurfs bestehen: zusätzliche Belastungen für Versicherte und Familien, die Absenkung des Bundeszuschusses sowie das Fehlen einer verbindlichen Strategie zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung.

Notwendig sind strukturelle Reformen, eine verlässlichere Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und eine nachhaltige Stärkung präventiver Angebote.

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