29.08.2023

AWO zur deutlichen Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung

Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung.

Der AWO Bundesverband begrüßt die angekündigte Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung ab dem 01.01.2024 um 12 Prozent ausdrücklich.

“Diese Maßnahme signalisiert eine längst überfällige Anerkennung der Bedarfe von Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Die Erhöhung ist die zweite im Jahresabstand und hat Auswirkungen auf Millionen von Betroffenen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, sowohl im Bürgergeld als auch in weiteren Leistungssystemen wie dem Asylbewerber-Leistungsgesetz oder dem Kinderzuschlag. Zudem startet so die gestern angekündigte Kindergrundsicherung auf höherem Niveau”, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, “Aber: Langfristig sollte dennoch das umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde: Die sachgerechte Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche. Und so richtig es ist, die Regelsätze zu erhöhen: Diese Erhöhung ist keine echte Neuberechnung, sondern nur eine Anpassung an die gestiegenen Kosten im Lebensalltag, damit das Existenzminimum nicht unterschritten wird”, so Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt.

Erwachsene erhalten demnach ab dem kommenden Jahr 61 Euro mehr als heute, für Kinder und Jugendliche soll der Regelsatz je nach Alter um 39, 42 bzw. 51 Euro steigen.

Michael Groß unterstreicht: „Nicht erst seit der Pandemie und der Inflation haben Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, zu wenig im Geldbeutel. Mieten und die Preise für Waren des täglichen Bedarfs sind deutlich gestiegen. Es ist in den vergangenen Monaten immer schwieriger geworden, finanziell über die Runden zu kommen. Beispielsweise ist der Preis für Butter in den letzten drei Jahren um mehr als 15 Prozent gestiegen, bei Gemüse waren es im gleichen Zeitraum fast 30 Prozent. Arme Familien haben bereits heute zu wenig und spüren dies jeden einzelnen Monat.“

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