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09.07.2026

AWO kritisiert geplanten Wegfall des Kindersofortzuschlags

Die vom Kabinett geplante Streichung des Kindersofortzuschlags kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) entschieden. Im Rahmen des anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetzes soll die Leistung abgewickelt werden. Zudem sind Verschärfungen für Grundsicherungsbeziehende vorgesehen.

Dazu erklärt AWO-Bundesvorstand Dr. Marvin Deversi: „Der Haushaltsentwurf der Koalition versucht, die leeren Kassen der öffentlichen Hand mit Geld zu konsolidieren, das den Ärmsten unserer Gesellschaft abgerungen wird. Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, Alleinerziehende, jetzt dann eben auch noch Kinder in Armut. Es ist unhaltbar, dass die Regierung eher Kindern ihre Chancen streicht als großen Wohlstand endlich für das Gemeinwohl zu verpflichten.“

Rund 2,9 Millionen Kinder betroffen – Streichung rechnet sich nicht einmal fiskalisch

Der Kindersofortzuschlag kommt Kindern in Familien zugute, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben – aktuell rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Armutsgefährdungsquote bei unter 18-Jährigen liegt nach amtlichen Daten bei rund 21 Prozent. „25 Euro im Monat können darüber entscheiden, ob ein Kind mit seinen Freunden im Sommer ein Eis essen kann oder im Frühjahr ein neues Paar Schuhe bekommt“, so Deversi. „Wir sehen in unseren Einrichtungen tagtäglich, wie wichtig jeder Euro für Kinder aus benachteiligten Familien ist.“ Der Wohlfahrtsverband kritisiert, dass dieses Geld nun zuerst im Kinderzuschlag und später im Jahr voraussichtlich auch in weiteren Sozialleistungen gestrichen werden soll. Selbst die eigene Gesetzesbegründung der Bundesregierung zeigt demzufolge, dass die Rechnung nicht aufgeht. Durch die Streichung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag zwar 450 Millionen Euro im Jahr sparen. Gleichzeitig ergeben sich aber, weil ein Teil der betroffenen Kinder dann stattdessen Leistungen im SGB II (Grundsicherung) erhält, im SGB II Mehrausgaben von 150 Millionen Euro. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit selbst vor, dass ein Drittel der für den Bereich des Kinderzuschlags versprochenen Einsparung unmittelbar wieder weg ist. „Man nimmt den ärmsten Kindern etwas weg und gibt es ihnen über einen anderen Topf teilweise zurück – mit der politischen Botschaft, dass man sich nicht um sie kümmert“, so Deversi.

Nicht eingepreist sind zudem die langfristigen Folgekosten: Kinder, die in Armut aufwachsen, haben laut Forschung schlechtere Bildungs- und Gesundheitschancen über den gesamten Lebensverlauf – mit entsprechenden Folgekosten für Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem, die in keiner Haushaltsrechnung der Koalition auftauchen. Deversi:

„Wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, müssen wir endlich verstehen, dass wir alles tun müssen, um Kindern und Jugendlichen die besten Chancen mit auf den Weg zu geben. Die ärmsten Kinder dabei zu vergessen, ist unhaltbar.“

Durch die Streichung steigt zudem unmittelbar die Zahl der Kinder in Deutschland, die in Armut leben.

Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung

Zudem drohen Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung für Menschen im Grundsicherungsbezug. „Die Regelbedarfsermittlung nach der 2023 eingeführten Methode schafft es nicht wie ursprünglich vorgesehen, Preissteigerungen angemessen in Regelsatzerhöhungen zu übersetzen. Zukünftig soll nun wieder mit der Vorgängermethode gerechnet werden. Das löst die bestehenden Probleme nicht. Im Gegenteil: Wir sehen de facto einer weiteren Entkopplung von Teuerungen und Regelsätzen entgegen – und voraussichtlich auch erstmals der Möglichkeit, dass Regelsätze im Vergleich zum Vorjahr gekürzt werden können. Eine absolute Katastrophe für Menschen, die darauf angewiesen sind“, so Deversi. Durch die geplanten Änderungen bei der Fortschreibung im SGB II und XII sollen so jährlich zusätzlich etwa 102 Millionen Euro eingespart werden.

AWO-Vorschlag: Gegenfinanzierung ohne neue Schulden liegt längst auf dem Tisch

Dass es anders geht, zeigt ein Vorschlag, den die AWO selbst mit einer Kurzexpertise der DIW Econ vorgelegt hat. Die Studie berechnet, dass eine Kürzung der sogenannten BEA-Freibeträge (Freibeträge für Bildung, Erziehung und Ausbildung) auf das gesetzliche Minimum dem Staat rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen würde – ohne dass dafür auch nur ein Cent an anderer Stelle fehlt. Die BEA-Freibeträge sind progressiv ausgestaltet und begünstigen Familien mit hohem Einkommen überproportional, für Spitzenverdienende bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer arm ist, profitiert von dieser steuerlichen Vergünstigung dagegen kaum oder gar nicht.

„Genau diese Mittel könnten wir nutzen, um den Kindern, die am wenigsten haben, eine echte Chance auf ein gutes Leben zu geben“, so Deversi. Mit den 3,5 Milliarden Euro ließe sich der Kinderzuschlag um rund 120 Euro pro Monat und Kind erhöhen – finanziert allein durch die Angleichung einer Steuervergünstigung, die heute vor allem gutverdienenden Familien zugutekommt. „Das ist keine ideologische Neiddebatte, sondern simple Verteilungslogik: Wer die Mittel dort einsetzt, wo die Not am größten ist, bekommt mehr Wirkung pro Euro. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag statt der jetzt geplanten Kürzungen aufgreifen und den Kindersofortzuschlag signifikant erhöhen und nicht streichen.“

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