Zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung
Der Bundesverband hält den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht geeignet, Missbrauchstatbestände angemessen zu verhindern, und plädiert für eine Erweiterung. Die Beziehung von Kindern zu ihren Eltern darf nicht belastet werden.
Der AWO Bundesverband lehnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben zur Verbesserung des Verfahrens zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung den Vorschlag ab, das Verfahren zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung zu ändern. Die Einführung eines zweistufigen Prüfsystems mit Elementen der präventiven Missbrauchskontrolle und die Erweiterung um die nachträgliche Rücknahmemöglichkeiten der Zustimmung halten wir für nicht geeignet Missbrauchstatbestände angemessen zu verhindern. Der AWO Bundesverband vertritt die Ansicht, dass ein Verdachtsfall einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung nur dann ausgelöst werden sollte, wenn der Anerkennende in der Vergangenheit bereits mehrere Kinder von unterschiedlichen Müttern anerkannt hat. Hierzu bedarf es aber eines anderen Ansatzes und einer anderen Struktur, der Familienstrukturen nicht gefährdet und die soziale Vaterschaft schlechter stellt.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwar Fälle, in denen trotz aufenthaltsrechtlichem Gefälle keine Prüfung auf eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung erfolgen muss und stellt damit eine deutliche Verbesserung gegenüber dem vorherigen Entwurf dar. Allerdings fehlt ein Ausnahmetatbestand für vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen. Diese werden künftig nahezu zwangsläufig in eine Missbrauchsprüfung geraten, da vor der Geburt kein DNA-Gutachten erstellt werden kann. Der AWO Bundesverband plädiert daher dafür, die Ausnahmen zu erweitern und in Fällen, in denen die Eltern zusammenleben, grundsätzlich von einer Missbrauchsprüfung abzusehen. Dies dient nicht nur einer effizienten Verwaltungsarbeit, sondern ermöglicht auch eine rechtzeitige Klärung der Vaterschaft vor der Geburt – ein wichtiger Faktor für die schnelle Regelung des aufenthaltsrechtlichen Status des Neugeborenen.
Insgesamt betont der AWO Bundesverband aber, vom Grundsatz der voraussetzungsarmen Vaterschaftsanerkennung nicht abzuweichen, sondern vielmehr zu stärken, denn die Regelungen belasten ausländische und binationale Familien stark, insbesondere während und nach Schwangerschaften. Die Rechtsunsicherheit, ob eine Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam ist oder bleibt, wird Familien enorm belasten, insbesondere die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern.
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Stellungnahme
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz vom 14. Oktober 2025 zur „besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“