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13.03.2023

Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Um Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, soll das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiterentwickelt werden. Hierzu legte das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für das Gesetzes und eine Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung am 17.02.2023 vor. Im Rahmen der Verbändebeteiligung begrüßt der AWO-Bundesverband in seiner Stellungnahme die zahlreichen Erleichterungen für die Einwanderung von Fachkräften, die Erleichterungen für Studierende und Auszubildende in Deutschland, aber auch die Erleichterungen für geringqualifizierte Arbeitskräfte. Der AWO-Bundesverband begrüßt insbesondere folgende Änderungen:

  • Fachkräfte sollen jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können
  • Fachkräfte können nach 3 Jahren in die Niederlassungserlaubnis wechseln
  • Pflegeassistent*in und Pflegehelfer*in können einen Aufenthalt nach § 19d AufenthG erhalten
  • Erleichterungen bei der Blauen Karte EU
  • Anerkennungsverfahren im Inland beginnen
  • Höchstalter, bis zu dem der Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche erteilt werden kann, wird heraufgesetzt
  • Erleichterungen bei Nebenbeschäftigungen und Verboten von Nebentätigkeiten, im Rahmen von Studienaufenthalten und Sprachkursteilnahmen
  • Weitgehender Wegfall bestehender Zweckwechselverbote bei Berufsausbildung oder im Studium.

Insgesamt hält der AWO-Bundesverband die Änderungen für noch nicht mutig genug. Bei den Erleichterungen sind immer wieder Puffer eingebaut, die das Erreichen des angestrebten Zieles wieder verhindern könnten. Auch fehlen an einigen Stellen Erleichterungen.

Der AWO-Bundesverband befürchtet zudem, dass allein Erleichterungen im Aufenthaltsrecht nicht zum Erfolg führen, wenn Behörden und Auslandsvertretungen diese nicht zeitnah umsetzen können. In der Vergangenheit wurden viele Gesetzesänderungen zur Fachkräftegewinnung vorgenommen. Leider stellte sich der gewünschte Erfolg bisher nicht ein. Dies mag viele Gründe haben. Erfahrungsgemäß sind ein wichtiger Grund die administrativen Hürden, die eine zeitnahe Einwanderung für Fach- und Arbeitskräfte verzögern oder sogar verhindern können. Es fehlt an den Rahmenbedingungen, wie Personal, Digitalisierung, etc., einhergehend mit überlangen und zu umfangreichen Prüfverfahren, Formalien und Voraussetzungen, die von ausländischen Fachkräften regelmäßig kaum zu erfüllen sind. Auch für Zuziehende ist Arbeit nicht alles; wenn keine Erleichterungen beim Familiennachzug oder gute Beratungsstrukturen in Deutschland vorhanden sind, wird die Fach- oder Arbeitskraft nicht bleiben wollen oder können. Denn für eine nachhaltige Erwerbsmigration sind auch diese Rahmenbedingungen entscheidend, die ein hiesiges Verbleiben stärken. Hier ist der Ausbau und die Verstetigung von Beratungsstrukturen wichtig, um Ankommende gut begleiten zu können, gerade in der Anfangszeit. Wichtig sind auch Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sind diese Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt und sollten unbedingt mit aufgenommen werden.

Ferner sollten für Fachkräfte die Akzessorietät zum Arbeitgeber und die Vorrangprüfung vollständig entfallen. Dies erscheint wichtig, für ein Bleibenkönnen für in Deutschland angekommene Fachkräfte.

Der AWO-Bundesverband fordert insbesondere:

  • Strukturen für die Umsetzung des Gesetzesvorhabens
  • Abbau administrativer Hürden
  • Einwanderungsmöglichkeiten auch für Nicht- und Geringqualifizierte
  • Ausweitung der Westbalkanregelung auf andere Herkunftsländer
  • Fokus auf Bildungsmigration
  • Anpassung der Lebensunterhaltssicherungsvoraussetzungen
  • Streichen der Wohnsitzauflage beim Familiennachzug

Die Stellungnahme des AWO Bundesverband finden Sie hier.

  • Die Stellungnahme des AWO Bundesverband finden Sie hier.

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