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21.05.2024

Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft verfasst und dem AWO-Bundesverband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der AWO Bundesverband e.V. lehnt den Vorschlag ab, das Verfahren zur missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung zu ändern. Die Einführung eines zweistufigen Prüfsystems mit Elementen der präventiven Missbrauchskontrolle und die Erweiterung um die nachträgliche Rücknahmemöglichkeiten der Zustimmung halten wir für nicht geeignet, Missbrauchstatbestände angemessen zu verhindern und soziale Vaterschaften zu erkennen. Vielmehr werden Familienstrukturen gefährdet und die soziale Vaterschaft schlechter gestellt. Bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle generell von missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung auszugehen, lehnt der AWO Bundesverband e.V. ab. Die vom Grundsatz der voraussetzungsarmen Vaterschaftsanerkennung abweichenden Regelungen belasten ausländische und binationale Familien stark, insbesondere während und nach Schwangerschaften. Die Rechtsunsicherheit, ob eine Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam ist oder bleibt, wird Familien enorm belasten, insbesondere die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern. Die ausführlichen Erwägungsgründe befinden sich in der AWO Stellungnahme.

  • Stellungnahme

    Stellungnahme des AWO-Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz vom 30.04.2024