Ihr Warenkorb (0)

Ihr Warenkorb ist leer.

Zwischensumme 0,00 
21.02.2022

Streichung § 219a StGB endlich in Sicht

Seit der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel 2017 wegen Verstoßes gegen den § 219a StGB – dem Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch – ist die Debatte um Abtreibung insgesamt in Deutschland wieder aufgeflammt. Die Reform von 2019 konnte den Zweck der Verbesserung der Informationsfreiheit von ungewollt schwangeren Personen nicht erreichen, ebenso hielten die Verurteilungen von Ärzt*innen nach § 219a StGB an. Der vorliegende Referentenentwurf schlägt daher die Streichung des Werbeverbots vor. Der AWO Bundesverband e.V. stimmt in seiner Stellungnahme diesem Vorschlag ausdrücklich zu. Darüber hinaus fordert die AWO schnelle weitere Maßnahmen von der Bundesregierung, um die anhaltende Verschlechterung der Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland endlich aufzuhalten. Neben dem Verbot der Gehsteigbelästigungen wird die Verbesserung der medizinischen Ausbildung gefordert. Die AWO kämpft außerdem seit Jahren für eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen und setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für das Selbstbestimmungsrecht und eine evidenzbasierte Versorgung von ungewollt Schwangeren ein.

  • Weitere Informationen für ungewollt Schwangere

    AWO Schwangerschafts(konflikt)beratung

Kontakt: