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29.10.2020

Stellungnahme zur Regelbedarfsermittlung

In regelmäßigen Abständen ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Regelbedarfe für Beziehende der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Sozialhilfe (SBG XII) und der Asylbewerberleistungen (AsylbLG) in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht zu bemessen. Dieser Verpflichtung kommt der Gesetzgeber mit dem aktuellen Entwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz nach, mit dem sich der Bundestag derzeit befasst. Der AWO Bundesverband hat den Entwurf unter die Lupe genommen und im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Bundestag kommentiert. In der Gesamtbewertung kann der vorliegende Gesetzentwurf nicht überzeugen. Er knüpft weitgehend an die bereits in der Vergangenheit breit kritisierten Regelbedarfsneuberechnungen in den Jahren 2011 und 2016 an. Obgleich der Gesetzgeber gehalten ist, seine Berechnungen stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, setzt der vorliegende Gesetzentwurf kaum neue, innovative Impulse. Die Lebenssituation derjenigen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, wird sich mit der hier vorgeschlagenen Neuberechnung nicht durchgreifend verbessern. Die ausführliche Kritik der AWO ist der anliegenden Stellungnahme zu entnehmen.

  • Link zur Stellungnahme des AWO Bundesverband