Stellungnahme zum Referentenentwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes
Der AWO Bundesverband begrüßt das Anliegen des Bundesministeriums des Innern, die Migrationsverwaltung zukunftsfähig aufzustellen und Verwaltungsverfahren zu verbessern. Beim geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz in Asyl- und Migrationsverfahren sieht der Verband jedoch erhebliche grund- und datenschutzrechtliche sowie sozialpolitische Risiken und empfiehlt dringend, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten.
Als langjähriger Akteur in der Beratung und Unterstützung von Schutzsuchenden und Migrant*innen bringt der AWO Bundesverband die Perspektive der Betroffenen in die Debatte ein. Aus Sicht des Verbandes darf die Diskussion über den Einsatz von KI nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Effizienz geführt werden. Gerade im Asyl- und Migrationsrecht geht es um Menschen, ihre Rechte und ihren Schutz.
Digitalisierung und technologische Innovationen müssen daher stets rechtsstaatlichen Grundsätzen, Transparenz, Fairness und dem effektiven Zugang zu Rechten verpflichtet sein.
Der AWO Bundesverband hält es für notwendig, die Auswirkungen von KI-Systemen auf Asyl- und Migrationsverfahren vor ihrer Einführung umfassend und unabhängig zu prüfen. Hierfür sollte eine interdisziplinär besetzte Expert*innenkommission rechtliche, technische, ethische und praktische Fragen untersuchen und bewerten. Insbesondere muss geklärt werden, welche Aufgaben KI-Systeme in Asyl- und Migrationsverfahren überhaupt übernehmen dürfen und wo klare Grenzen gezogen werden müssen. Zudem fordert der Verband transparente Regelungen zu Datenzugriffen und Einsatzgrenzen von KI-Systemen. Es müsse nachvollziehbar sein, welche Daten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht. Mindestens sei sicherzustellen, dass ausschließlich rechtmäßig erhobene Daten genutzt werden.
In seiner Stellungnahme weist der AWO Bundesverband insbesondere auf Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, bei KI-gestützten Auswertungen sowie bei Datenabgleichen mit öffentlich zugänglichen Informationen hin.
Vor diesem Hintergrund fordert der Verband, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen und umfassend zu überarbeiten, bevor er ins parlamentarische Verfahren geht.
Erst auf dieser Grundlage kann bewertet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von KI-Systemen im Asyl- und Migrationsrecht mit den Anforderungen des Rechtsstaats und den Rechten der Betroffenen vereinbar ist. Zugleich kritisiert der Verband die lediglich fünftägige Frist für die Verbändebeteiligung, die einer angemessenen Prüfung eines so weitreichenden Gesetzesvorhabens nicht gerecht werde.
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Stellungnahme
Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zum Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung, kurz KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG)