Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform
Vor dem Hintergrund der geplanten Kürzungen beim Wohngeld und dem Kindersofortzuschlag wertet der Bundesverband die Erhöhungen des Kindergelds und die ausbleibende Absenkung des Kinderfreibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung als sozial unausgewogen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19. August mit einer dreitätigen Frist zur Stellungnahme seinen Entwurf zur Reform der Einkommensteuer vorgelegt. Geplant sind unter anderem Veränderungen im Einkommensteuertarif und eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Vorgesehen ist ein höherer Reichensteuersatz für besonders hohe Einkommen in Höhe von 47 Prozent. Der jetzige Reichensteuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem niedrigeren zu versteuerndem Einkommen gelten. Zudem werden der Grundfreibetrag und der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum von Kindern in zwei Schritten zu 2027 und 2028 erhöht. Gleichzeitig soll auch das Kindergeld auf 267€ pro Monat und Kind (2027) bzw. 272€ pro Monat und Kind (2028) steigen.
Die AWO begrüßt die stärkere Belastung von sehr gut verdienenden Menschen, da diese eine langjährige Forderung der AWO umsetzt. Kritisch sieht sie hingegen die Maßnahmen, die über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinausgehen.
Dem Grunde nach zu begrüßen ist zwar die Absicht, Familien finanziell zu stärken. Gerade vor dem Hintergrund der parallel stattfindenden Kürzungen in zielgenauen Unterstützungsleistungen wie dem Wohngeld oder dem Kindersofortzuschlag lehnt die AWO die im Entwurf enthaltene Erhöhung des Kindergeldes und die Fortschreibung des Status quo beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) ab. Dadurch wird die Lücke zwischen dem Kindergeld, das alle Familien erhalten, und der Entlastungswirkung durch die Kinderfreibeträge, von denen spitzenverdienende Familien besonders profitieren, in den kommenden Jahren auf ungefähr 150 Euro pro Monat ansteigen. Die AWO mahnt stattdessen eine zielgenaue Verwendung der für Familien zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an.
Die Stellungnahme enthält die ausführliche Bewertung der Maßnahmen.
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Mehr Schatten als Licht
Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der
Finanzen – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
Kontakt
Alexander Nöhring
Leiter der Abteilung Kinder, Jugend, Frauen, Familie