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20.11.2025

AWO zur „Neuen Grundsicherung“

In der Reform sieht der Bundesverband in Summe einen Rückschritt im Bereich sozialer Sicherung und fordert die Bundesregierung zu Nachbesserungen im Gesetzentwurf auf.

Der AWO Bundesverband bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ – Stellung nehmen zu können. Unsere Verbandswerte Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Gerechtigkeit sind fester Bestandteil unserer Verbandskultur und Teil unseres alltäglichen Handelns.

Armutsfest, einfach, diskriminierungsfrei – mit diesen drei Begriffen lässt sich die Vision der AWO für einen guten Sozialstaat zusammenfassen.

Als AWO setzen wir uns seit unserer Gründung vor über 100 Jahren für einen starken Sozialstaat ein, der Armut bekämpft und allen Menschen ein würdevolles Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Als Träger sozialer Einrichtungen kennen wir die Lebenslagen und Bedarfe armutsbetroffener Menschen sehr genau und arbeiten mit unseren Klient*innen in der Arbeitsmarktförderung auf Augenhöhe zusammen, um Vermittlungshemmnisse zu überwinden und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Armutspolitisch atmet der vorliegende Entwurf den Geist von Leistungskürzungen und vom Rückbau sozialer Sicherungssysteme.  Deutlich wird dies z.B. in der Abschaffung der Karenzzeit für Vermögen oder der weit überwiegenden Absenkung der Vermögensfreibeträge. Auch die drastische Verschärfung von Sanktionen bis hin zur Einstellung der Kosten der Unterkunft infolge von Terminversäumnissen und die komplexeren Regeln für die Übernahme der Kosten der Unterkunft – in der Karenzzeit und darüber hinaus – sind Ausdruck von sozialpolitischem Rückschritt.

Wir erleben derzeit, wie sich zunehmend menschenverachtende Diskurse gegen Armutsbetroffene und Erwerbslose richten, größtenteils mit unhaltbaren Vorbehalten gegenüber vulnerablen Bevölkerungsgruppen gespickt. Statt die Würde der Betroffenen in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen, spricht aus dem vorliegenden Entwurf Misstrauen. So lässt sich das Ansehen der steuerfinanzierten Leistungen mit Sicherheit nicht retten. Auch das Versprechen von „Einsparungen“ löst das Vorhaben nicht ein: Durch härtere Sanktionen, strengere Regeln bei den Kosten der Unterkunft und Veränderungen im Bereich der Vermögensanrechnung werden laut dem Entwurf deutlich weniger als 200 Millionen Euro pro Jahr eingespart – kurzfristig auf Kosten der sozialen Sicherung der Menschen im Leistungsbezug und langfristig auf Kosten der zukünftigen Absicherung der gesamten Bevölkerung.

Arbeitsmarktpolitisch ergibt sich aus dem Entwurf für die AWO ein gemischtes Bild. Einzelne Maßnahmen setzen langjährige Forderungen aus der Praxis um, wie die gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, die Vergrößerung der Zielgruppe für Maßnahmen nach § 16e SGB II und das Schließen von Förderlücken für junge Menschen im SGB III. Nicht begrüßenswert sind hingegen die Wiedereinführung des Vermittlungsvorranges und neue verpflichtende Elemente, die Leistungsempfänger*innen stärker unter Druck setzen.

Als AWO sehen wir in der Reform insgesamt einen Rückschritt. Mit Regelungen, die teilweise sogar hinter Hartz IV zurückfallen, erscheint sie wie eine Reise in die Vergangenheit. Wir appellieren an die Bundesregierung, die Verschärfungen zurückzunehmen und stattdessen endlich für ein Leistungsniveau zu sorgen, das verlässlich vor Armut schützt – auch in Zeiten weiter steigender Lebenshaltungskosten.

In ihrem Papier nimmt die AWO ausführlich Stellung zu einzelnen Änderungsvorhaben, die wir für die Ausgestaltung der Grundsicherung als Fundament unseres Sozialstaates und gesellschaftlichen Zusammenhaltes für besonders wichtig halten.

  • Stellungnahme

    Stellungnahme des AWO Bundesverbands zur „Neuen Grundsicherung“

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