Gegen einen Rückschritt bei der Integration ukrainischer Geflüchteter
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes fordert der AWO Bundesverband, die Integration von Menschen aus der Ukraine zu stärken statt zurückzudrehen.
Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung plant, neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine in das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzugliedern. Damit würde die erfolgreiche Regelung, die seit 2022 den Zugang zu Leistungen nach dem SGB II und SGB XII eröffnet hat, für Neueinreisende nicht mehr gelten. Der AWO Bundesverband lehnt diesen Rückschritt entschieden ab.
Aus Sicht der AWO ist die Integration Schutzsuchender aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte: Bereits ein Drittel der erwerbsfähigen Menschen aus der Ukraine ist in Arbeit, Zehntausende besuchen Integrationskurse, Kinder sind mehrheitlich in Regelschulen angekommen. Dieses Gelingen war nur möglich, weil Geflüchtete früh Zugang zu Arbeit, Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen erhalten haben.
Ein Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz würde diese Fortschritte massiv gefährden. Betroffene hätten weniger Leistungen, schlechtere Gesundheitsversorgung und wären mit mehr Bürokratie konfrontiert. Statt einer Entlastung drohen Bund, Ländern und Kommunen sogar höhere Kosten. Die AWO fordert deshalb: Die Integration muss gestärkt, nicht zurückgedreht werden.
Nötig sind flächendeckende Integrationskurse, schnellere Anerkennung von Qualifikationen, bessere Kinderbetreuung und umfassende psychosoziale Unterstützung.
Die Aufnahme und Integration ukrainischer Geflüchteter ist eine Erfolgsgeschichte – und sollte als solche weitergeschrieben werden.
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Stellungnahme
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes