Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der AWO Bundesverband hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) Stellung genommen.
Der Entwurf baut auf den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit auf, die im März 2026 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt hat. Dieses zielte auf eine ausgewogene Kombination aus Einnahmestärkung, Ausgabensteuerung sowie einer stärkeren Ausrichtung auf Prävention und Gesundheitsförderung.
Aus Sicht der AWO greift der Referentenentwurf zentrale Elemente dieses Gesamtkonzepts jedoch nur teilweise auf und verschiebt den Schwerpunkt deutlich auf kurzfristige Einsparungen sowie zusätzliche Belastungen für Versicherte und Leistungserbringer. Die AWO kritisiert insbesondere die fehlende strukturelle Stärkung der Einnahmeseite, die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Vergütungen sowie die unzureichende Berücksichtigung von Gesundheitsförderung und Prävention. Diese Aspekte sind aus Sicht der AWO entscheidend für eine langfristig tragfähige und sozial ausgewogene Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Stellungnahme
Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG)
Kontakt
Claus Bölicke
Leiter der Abteilung Gesundheit, Alter, Behinderung
Sebastian Gottschall
Referent für Gesundheit, Referent Digitalisierung in Gesundheit und Pflege