25.11.2025
Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen
Der AWO Bundesverband legt im Bündnis mit weiteren Verbänden Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleitete Reform sei ein wichtiger und fortschreitender Prozess. Einen Rückschritt dürfe es nicht geben.
Das Bündnis aus dem AWO Bundesverband, den weiteren Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, dem Deutschen Behindertenrat, der Liga Selbstvertretung sowie den Fachverbände für Menschen mit Behinderung appelliert an die Gesetzgeber von Bund und Ländern, sowie die Träger der Eingliederungshilfe, ihrem Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, Segregation möglichst zu beenden und Inklusion in Wohnen, Arbeit und Bildung zu befördern, umzusetzen und hierfür die erforderlichen Schritte weiterzugehen.
- Das Ziel, Leistungen der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht, individuell und personenzentriert zu erbringen, muss weiterverfolgt werden.
- Den individuell festgestellten Bedarfen müssen passgenaue Angebote gegenüberstehen.
- Die selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Wohnort darf nicht eingeschränkt werden.
- Der Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe muss erhalten bleiben.
- Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung sind voranzutreiben.
- Tarifvertragliche Vergütung darf nicht in Frage gestellt werden.
- Das Vertragsgeschehen ist effizienter zu gestalten.
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Eckpunktepapier
Gemeinsames Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen