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26.05.2025

Schnellere Einbürgerung als Standortvorteil erhalten

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes spricht sich der Bundesverband dafür aus, weiterhin eine Verkürzung der für die Anspruchseinbürgerung erforderlichen Voraufenthaltszeit zu ermöglichen.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung gab der Bundesverband am 26. Mai 2025 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern vom 22. Mai 2025 ab. Der Entwurf sieht vor, § 10 Abs. 3 StAG zu streichen – und damit die Möglichkeit, die für die Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahren zu verkürzen, wenn die Person besondere Integrationsleistungen erbracht hat. Diese Streichung kann der Bundesverband nicht befürworten. Sie ist nicht notwendig, die Begründung enthält nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen und – entgegen der Darstellung im Referentenentwurf – steht § 10 Abs. 3 StAG in Kohärenz zum Aufenthaltsgesetz.

Eine schnellere Möglichkeit zur Einbürgerung ist ein zentrales Element einer modernen Einbürgerungskultur, die gezielt Anreize zur Inklusion schafft.

Der mit der Verwendung des Begriffs „Turboeinbürgerung“ erweckte Eindruck, die deutsche Staatsbürgerschaft würde „verramscht“, ist falsch, da auch die Voraussetzungen für eine privilegierte Einbürgerung hoch sind.

  • Stellungnahme

    Stellungnahme des Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

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