Reform des Kindschaftsrechts
Der Bundesverband begrüßt den Reformentwurf als wichtigen Schritt hin zu mehr Kindeswohl und Schutz vor häuslicher Gewalt, sieht jedoch an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf.
Der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßen den Referent*innenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts als wichtigen Schritt hin zu einem modernen Sorge- und Umgangsrecht, der das Kindeswohl und den Schutz vor häuslicher Gewalt stärker in den Mittelpunkt stellt. Positiv bewerten wir insbesondere die Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, die ausdrückliche Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Sorge- und Umgangsentscheidungen sowie die Anerkennung vielfältiger Familienformen durch die Ausweitung des sogenannten kleinen Sorgerechts.
Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf. Das Sorge- und Umgangsrecht muss konsequent am Kindeswohl ausgerichtet sein und Gewaltbetroffene schützen.
Wir lehnen die gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ab und sprechen uns gegen die Einführung der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern als Regelfall aus.
Darüber hinaus fordern wir eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt, verbindliche Standards für die Risiko- und Gefährdungseinschätzung, eine bessere Qualifizierung aller beteiligten Professionen sowie den Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit und qualitätsgesicherter Täterarbeit.
Kritisch bewerten wir außerdem, dass der Entwurf die Vielfalt heutiger Familienformen weiterhin nur unzureichend abbildet.
Insbesondere die ausbleibende Reform des Abstammungsrechts führt für Regenbogen- und Zwei-Mütter-Familien weiterhin zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Aus Sicht der AWO und des ZFF kann eine Reform des Kindschaftsrechts nur gemeinsam mit einer Weiterentwicklung des Unterhalts- und Abstammungsrechts den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Familien gerecht werden.
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Stellungnahme
Stellungnahme des AWO Bundesverbands und des Zukunftsforums Familie zum Referent*innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Rfeform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG)