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26.05.2025

Recht auf Einheit der Familie

Der AWO Bundesverband lehnt die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab.

Zur Begründung:

  • Die Aussetzung achtet nicht das Recht auf Einheit der Familie aus Art. 8 EMRK, Art. 7 und 24 der GRCh, Art. 3 und 10 der UN – KRK und Art. 6 GG.
  • Darüber hinaus: Aus Sicht der AWO trägt ein familiäres Zusammenleben zu Integration bei, denn die Familieneinheit ist für soziale Teilhabe und die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen unverzichtbar.
  • Ergänzend ist festzuhalten: Der Familiennachzug ist planbar und unterstützt insbesondere Frauen und Minderjährige, damit diese keine gefährlichen Wege der Migration auf sich nehmen. Zudem zeigt sich: Die Aussetzung entlastet weder Gerichte noch Behörden, sondern führt durch zahlreiche Eil- und Einzelfallverfahren nach §§ 22, 23 AufenthG zu erheblicher Mehrbelastung.
  • Abschließend: Die AWO empfiehlt zudem eine echte Härtefallregelung und eine Stichtagsregelung.
  • Stellungnahme

    Stellungnahme des AWO Bundesverband zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestags einzubringenden Gesetzentwurf vom 16. Mai 2025. Gefordert wird ein Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

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