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19.07.2024

Jahressteuergesetz 2024

Keine Sternstunde der Gerechtigkeit: Die AWO hat sich mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein zweiten Jahressteuergesetzes 2024 geäußert. Aus armuts- und verteilungspolitischer Perspektive ist der Entwurf kein großer Fortschritt, da bestehende Defizite des Systems größtenteils fortgeschrieben werden.

Besonders kritikwürdig sind die vorgesehenen Erhöhungen der Kinderfreibeträge und die größer werdende Lücke zwischen Kindergeld und maximaler Entlastungswirkung der Freibeträge. Bei den Anpassungen in der Einkommensteuer zum Ausgleich der kalten Progression wäre aus Sicht der AWO ein stärkerer Fokus auf untere und mittlere Einkommensgruppen wünschenswert gewesen. Zur besseren Finanzierung der sozialen Infrastruktur bringt der Bundesverband in seiner Stellungnahme zudem einen höheren Reichensteuersatz ins Spiel. Die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in die Steuerklasse IV mit Faktorverfahren ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, ersetzt aber nicht die von der AWO seit langem geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings.

Zusätzlich zu den konkreten Regelungsinhalten des Entwurfs werden eine Steuergutschrift für Alleinerziehende, ein höherer Kindersofortzuschlag, die Einführung einer armutsvermeidenden Kindergrundsicherung und ein realistischer Inflationsausgleich im Bürgergeld gefordert.

  • AWO-Stellungnahme

    Stellungnahme des Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein zweites Jahressteuergesetz 2024

  • BAGFW-Stellungnahme

    Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein zweites Jahressteuergesetz 2024

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