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15.10.2026

Westbalkanregelung – die AWO kritisiert Kürzungspläne des BMAS

Der Bundesverband spricht sich deutlich gegen das Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus, das Visa-Kontingent für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten auf 25.000 pro Jahr zu halbieren.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Westbalkanregelung entfristet und das Kontingent auf 50.000 Visa pro Jahr erhöht. Nun plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem aktuellen Referentenentwurf zur Neunten Verordnung, dieses Kontingent wieder auf 25.000 Visa zu halbieren. Der AWO Bundesverband kritisiert diese geplante Kürzung deutlich: Sie birgt eine erhebliche Ambivalenz für den deutschen Arbeitsmarkt und droht, die drastischen Engpässe bei Fach- und Arbeitskräften massiv zu verschärfen. Das erhöhte Kontingent wird seit dem 1. Juni 2024 rege von Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien genutzt. Voraussetzung für diesen Arbeitsmarktzugang ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot, aber keine anerkannte berufliche Qualifikation. Eine BMAS-Studie aus dem Jahr 2020 ermittelte jedoch, dass rund 58 Prozent der eingereisten Personen als Fachkräfte, Spezialist*innen oder Expert*innen arbeiteten.

Hoher Bedarf und bürokratische Hürden

Die tatsächliche Nachfrage übersteigt das jetzige Kontingent deutlich. Im Dezember 2025 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 18.000 Anfragen ablehnen, weil das Kontingent ausgeschöpft war. Dies spricht dafür, dass die Erhöhung den Bedarf an diesem Arbeitsmarktzugang noch immer nicht vollständig deckt. Gleichzeitig zeigt die Studie, dass die Anzahl der tatsächlich in Deutschland Beschäftigten vermutlich geringer ist als die Zahl der vergebenen Visa. Lange Bearbeitungsdauern zwischen Antragstellung und Visaerteilung führen oft dazu, dass Beschäftigungszusagen hinfällig werden oder sich persönliche Lebensumstände verändern. Zudem wurden für einen Teil der Personen mehrere Anträge auf Vorabzustimmung gestellt, was die Daten zusätzlich verzerrt.

Fehlende Datengrundlage für die Kontingentskürzung

Laut Referentenentwurf ist es das Ziel, die Erwerbsmigration unabhängig von der Qualifikation zu reduzieren und das inländische Arbeitspotenzial verstärkt zu berücksichtigen. Eine aktuelle Studie, die die Auswirkungen der Kontingenterhöhung bewertet, liegt jedoch nicht vor. Ob die Regelung zu einer Entlastung führt, ist schwer zu bewerten. Eine Reduzierung des Kontingents ist kein nachgewiesenes Instrument, um die Arbeitslosigkeit in Deutschland insgesamt zu senken. Für eine belastbare Bewertung müsste zunächst untersucht werden, in welchen Berufen und Regionen die Menschen arbeiten, wie viele Helfertätigkeiten ausüben und ob diese Stellen tatsächlich von bereits im Inland lebenden Arbeitsuchenden besetzt werden könnten. Eine bloße Gegenüberstellung von Arbeitslosenzahl und Zugewanderten reicht nicht aus.

Die Position des AWO Bundesverbandes

Für die AWO steht fest, dass die Befürchtung einer ungesteuerten Zuwanderung unbegründet ist. Ohne bestehenden, verbindlichen Arbeitsvertrag findet keinerlei Zuwanderung statt. Zudem belegen wissenschaftliche Evaluierungen, unter anderem des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die hohe Nachhaltigkeit der Regelung: Sie führt nachweislich zu stabilen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen und nicht zu einer Abwanderung in die sozialen Sicherungssysteme.

Im aktuellen politischen Diskurs fehlt es an einer transparenten und validen Datengrundlage. Die AWO fordert die politischen Entscheidungsträger daher nachdrücklich auf, auf Basis gesicherter Fakten zu agieren, anstatt ein sicheres und bewährtes Instrument der gesteuerten Arbeitsmigration ohne Not einzuschränken.

  • Westbalkanregelung: Kritik an Kürzungsplänen

    Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur neunten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung