Gegen die Kriminalisierung von Seenotrettenden
Kriminalisierung von Seenotretter*innen verhindern! Der AWO Bundesverband und AWO International sprechen sich gemeinsam in einem Bündnis von über 50 Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände gegen die Kriminalisierung von Seenotretter*innen aus.
Durch einen Gesetzesvorschlag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), der noch in diesem Jahr im Rahmen des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet werden soll, droht die Kriminalisierung von ziviler Seenotrettung.
Seenotrettung und humanitäre Hilfe dürfen in und von Deutschland nicht kriminalisiert und behindert werden!
Durch die Änderung in § 96 Aufenthaltsgesetz könnten Seenotrettung und andere humanitäre Unterstützungshandlungen für Personen auf der Flucht in Zukunft mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren strafbewehrt werden.
Deshalb fordert die AWO in der gemeinsamen Stellungnahme das Bundesinnenministerium auf, die Regelung zur Kriminalisierung der Seenotrettung zurückzunehmen und eine humanitäre Klausel im Gesetz festzuschreiben, um Sanktionen gegen humanitäre Hilfe auszuschließen.
Die Pflicht zur Rettung aus Seenot ist selbstverständliches professionelles Handlungsgebot aller Menschen, die zur See fahren. Es ist vergleichbar mit dem hippokratischen Eid der Ärzte. Jeder Mensch muss aus Seenot gerettet und gemäß internationalem Recht in Sicherheit gebracht werden.
Aufruf der Arbeiterwohlfahrt, 2019