Für eine solidarische und armutsfeste Rente
Der AWO Bundesverband unterstützt die Arbeit der Alterssicherungskommission und legt vier konkrete Vorschläge vor, die Altersarmut wirksam reduzieren und die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sichern sollen.
Die Alterssicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Demografischer Wandel, veränderte Erwerbsbiografien und wachsende soziale Ungleichheit erhöhen den Druck auf das bestehende Rentensystem. Gleichzeitig bleibt die gesetzliche Rentenversicherung für breite Teile der Bevölkerung – insbesondere für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen – die zentrale Säule der Alterssicherung. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Alterssicherungskommission der Bundesregierung an Vorschlägen, die sowohl die finanzielle Stabilität des Systems als auch die soziale Absicherung im Alter gewährleisten sollen. Der AWO Bundesverband begleitet diesen Prozess konstruktiv und legt eigene Vorschläge vor, die das Ziel einer solidarischen, armutsfesten und zukunftsfähigen Rente stärken.
1. Stärkung der Ersten Säule
Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt für viele Menschen – insbesondere für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen – die zentrale Einkommensquelle im Alter. Die AWO bekennt sich daher ausdrücklich zur solidarischen Rentenversicherung. Die Sicherung des Rentenniveaus von 48 % bis 2031 ist ein wichtiger Schritt, reicht jedoch nicht aus. Der AWO Bundesverband fordert eine langfristige Stabilisierung und perspektivische Anhebung des Rentenniveaus.
2. Ausbau des Solidarprinzips innerhalb der Ersten Säule
Für eine wirklich armutsfeste und nachhaltige Alterssicherung muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer umfassenden Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden, die alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht. Der AWO Bundesverband fordert dazu:
- eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
- eine degressive Absenkung der aus der Anhebung resultierenden zusätzlichen Anwartschaften
- die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Finanzierung der Ersten Säule
- sowie die klare Zweckbindung der eingezahlten Beiträge zugunsten der Beitragszahlenden
3. Stärkung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Stabile und durchgängige Erwerbsbiografien sind Voraussetzung für eine auskömmliche Rente. Gleichzeitig erhöht eine stärkere Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen in den Arbeitsmarkt die Beitragseinnahmen. Der AWO Bundesverband setzt sich daher für eine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein, die Teilhabe stärkt, Beschäftigung fördert und prekäre Arbeit reduziert.
4. Solidarische Ergänzung außerhalb der Ersten Säule
Der AWO Bundesverband fordert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge, um zusätzliche Sicherungssysteme breiter zu verankern. In der dritten Säule spricht sich der AWO Bundesverband gegen das Altersvorsorgereformgesetz aus und plädiert stattdessen für einen staatlichen Vorsorgefonds, der:
- ausschließlich den Interessen der Beitragszahler*innen verpflichtet ist
- allen Bürger*innen offensteht,
- solidarisch ausgestaltet ist
Hintergrund
In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD die Einberufung einer Kommission mit dem Ziel, eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen zu prüfen. Diese im Dezember 2025 eingesetzte Kommission nahm Anfang Januar 2026 ihre Arbeit auf und soll zum Ende des zweiten Quartals 2026 Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Der Alterssicherungskommission gehören Abgeordnete des Bundestages sowie Vertreter*innen der Wissenschaft an.
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Stellungnahme
Anlässlich seiner Anhörung in der Alterssicherungskommission macht der AWO Bundesverband Vorschläge in vier konkreten Bereichen, um das Rentensystem armutsfest und zugleich finanzierbar zu gestalten.
Kontakt
Antje Helbig
Leiterin der Abteilung Arbeit, Soziales, Europa