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20.11.2025

Europäischer Sozialfonds ab 2028

Die AWO positioniert sich gemeinsam mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zum Europäischen Sozialfonds 2028–2034 und definiert vier rote Linien, die bei den Verhandlungen um den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 auf EU-Ebene nicht überschritten werden sollten.

Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 ihre Vorschläge für den MFR 2028–2034 vorgelegt. Dieser sieht eine Bündelung der Förderprogramme sowie eine Zentralisierung der Fonds in der Kohäsionspolitik vor. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung von „Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP)“. Über die NRPP sollen alle Fonds zusammengefasst werden, die derzeit in der geteilten Mittelverwaltung umgesetzt werden. Dies betrifft alle Fonds der Kohäsionspolitik (u. a. den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Regionalentwicklungsfonds (EFRE)), den Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) sowie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Für die AWO sind europäische Förderprogramme und kohäsionspolitische Fonds wichtige Impulsgeber für die Erprobung innovativer Ideen in der sozialen Arbeit. Besonders hervorzuheben ist der ESF, über den die AWO bundesweit vielfältige Projekte umsetzt. In der Förderperiode 2028–2034 sind auch im ESF Änderungen vorgesehen. So sehen die Vorschläge keine eigene Budgetlinie und keine spezifischen Mittelzuweisungen für bestimmte Themen wie soziale Inklusion oder die Bekämpfung von Kinderarmut vor.

In der gemeinsamen Positionierung von AWO und Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege werden alle Anstrengungen zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung grundsätzlich begrüßt. Während die vorgeschlagenen Regelungen – etwa zum Partnerschaftsprinzip oder zur inhaltlichen Ausrichtung des ESF – positiv bewertet werden, dürfen aus Sicht der Wohlfahrtsverbände in den Verhandlungen auf EU-Ebene vier rote Linien nicht überschritten werden:

  1. Der ESF benötigt eine eigenständige Budget-Linie. Die vorgeschlagenen 14 % der Mittel ihrer „Nationalen und regionalen Partnerschaftspläne“ müssen für den ESF vorgesehen werden. Mindestens 30 % der ESF-Mittel sollen für soziale Inklusion eingesetzt werden, jeweils mindestens 5 % für die Bekämpfung materieller Deprivation, für die Umsetzung der EU-Kindergarantie und für die Umsetzung der EU-Jugendgarantie. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mind. 25 % ihrer Mittel in den verschiedenen thematischen Kapiteln ihres NRPP dafür einzusetzen, die Europäische Säule sozialer Rechte zu implementieren.
  2. Der ESF darf keinem leistungsbasierten Auszahlungsmechanismus unterliegen. Dieser kann für soziale ESF-Projekte zu Creaming-Out-Effekten führen. Das heißt, dass sich ESF-Programme und Projekte auf relativ einfach zu erreichende Zielgruppen fokussieren, um die Meilensteine zu erreichen und die Finanzierung nicht zu gefährden.
  3. Die vorgeschlagenen Ko-Finanzierungs-Sätze der EU gefährden die Umsetzung des ESF. Insbesondere mit Blick auf die schwierige Haushaltslage der öffentlichen Hand wird es immer schwieriger für die Fördergeber, zusätzliche Mittel in die ESF-Programme zu geben. Die Interventionssätze im ESF müssen unabhängig von der Regionen-Kategorie auf mindestens 70 % für unternehmensbezogene Projekte, und mindestens 90 % für Projekte, die sich an benachteiligte Zielgruppen richten, angehoben werden.
  4. Die regionale Steuerung der kohäsionspolitischen Fonds darf nicht zugunsten eines zentralisierten Ansatzes aufgegeben werden.

 

  • Europäischer Sozialfonds 2028 - 2034

    Rote Linien der Freien Wohlfahrtspflege für die Verhandlungen auf EU-Ebene

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