Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Im Rahmen der BAGFW-Stellungnahme bewertet der AWO Bundesverband den Referentenentwurf für das Gesetz kritisch. Das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln, werde klar verfehlt.
Der AWO Bundesverband veröffentlichte im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)“. Die BAGFW bewertet den Referentenentwurf für ein „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz insgesamt kritisch. Zwar begrüßt sie das Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln und die Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammenzuführen. In der vorliegenden Form werde dieses Ziel jedoch klar verfehlt. Der Fokus liegt auf Verwaltungsvereinfachung, Entlastung der öffentlichen Träger, Kostensenkung und Kostensteuerung; häufig zulasten individueller Unterstützungsbedarfe. Damit bleibt der Entwurf hinter dem zurück, was für eine rechtlich tragfähige, fachlich belastbare und verlässlich finanzierte inklusive Kinder- und Jugendhilfe erforderlich wäre.
Die BAGFW tritt dem aktuellen verkürzten politischen Narrativ entgegen, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe seien vor allem ein Kostenproblem. Wer Unterstützung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien primär unter Einspargesichtspunkten betrachtet, verkennt Reichweite und Rang des staatlichen Auftrags. Kinder- und Jugendhilfe ist kein nach Kassenlage disponibler Leistungsbereich, sondern Teil der sozialen und rechtsstaatlichen Grundverantwortung des Staates. Einsparungen auf Kosten passgenauer Hilfen, verlässlicher Teilhabeleistungen und funktionierender Unterstützungsstrukturen erzeugen nicht weniger, sondern spätere und regelmäßig höhere Folgekosten. Die BAGFW hält deshalb fest, dass der Aufbau einer gut funktionierenden inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs nicht gelingen kann.
Die bloße Zusammenführung von Zuständigkeiten genügt nicht, wenn zentrale Voraussetzungen eines inklusiven Leistungssystems nicht abgesichert werden. Dazu gehören insbesondere eine angemessene Ausgestaltung individueller Rechtsansprüche, ein belastbares Leistungs- und Vertragsrecht, die rechtlich klare Sicherung fachlicher Standards, die tragfähige Klärung von Schnittstellen sowie eine Finanzierung, die nicht ihrerseits neue Exklusionsrisiken erzeugt. Aus Sicht der BAGFW bedarf der Entwurf daher in wesentlichen Teilen einer grundsätzlichen Nachbesserung.
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Stellungnahme
BAGFW-Stellungnahme zum zum Referentenentwurf des „Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes“