Das Recht auf einen guten Ganztag für Grundschulkinder
Die AWO fordert Qualität als Teil des Ganztagsförderungsgesetzes. Neben Chancengerechtigkeit und der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt stehen.
Kein Ganztag ohne Qualität. Die AWO fordert, Qualität als Teil des Ganztagsförderungsgesetzes. Im Sommer 2020 startete der AWO Bundesverband die Kampagne #GuterGanztag. Damals haben wir den erwarteten Referentenentwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) eingefordert. Heute stehen wir vor dem nächsten Schritt: Gemäß der Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag soll ein Qualitätsrahmen für die Umsetzung des GaFöG (Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter) entwickelt werden. Der Bundesverband möchte die Entwicklung des Qualitätsrahmens begleiten und legt sein Positionspapier
Die Einführung und Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung wird ab dem Schuljahr 2026/2027 eine bundesweite Herausforderung für unser Bildungssystem darstellen. Eine gute Ganztagsförderung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei sämtlichen Überlegungen muss eines allerdings im Mittelpunkt stehen: die Bedürfnisse der Kinder.
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Das Recht auf einen guten Ganztag für Grundschulkinder
Die AWO fordert Qualität als Teil des Ganztagsförderungsgesetzes.