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03.12.2024

Stellungnahme der AWO zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Die AWO sieht die Notwendigkeit für eine Verlängerung der Mietpreisbremse, weil die Mieten – insbesondere in Ballungsregionen – in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Jedoch äußert sie am vorliegenden Referentenentwurf Kritik.

  • Laut Koalitionsvertrag hätte die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden soll, der Referentenentwurf sieht jedoch nur eine Verlängerung bis Ende des Jahres 2028 vor.
  • Der Referentenentwurf adressiert keine der bekannten Lücken in der Mietpreisbremse, z. B. die Ausnahmen für Modernisierungen/ zeitlich begrenzte Vermietung.
  • Im Referentenentwurf ist keine Anpassung der Ausnahme für den Neubau vorgesehen, sodass weiterhin alle Neubauwohnungen seit 2014 von der Mietpreisbremse ausgenommen werden. Daher wird die Mietpreisbremse für immer weniger Wohnungen gelten und immer wirkungsloser.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur eine von mehreren mietrechtlichen Reformen, die im Koalitionsvertrag angekündigt worden sind. Leider sind davon bisher kaum Regelungen umgesetzt worden. Der vorliegende Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ist für Mieter*innen enttäuschend.

  • Stellungnahme

    Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

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