Ihr Warenkorb (0)

Ihr Warenkorb ist leer.

Zwischensumme 0,00 
02.08.2024

AWO Stellungnahme zur Fortschreibung des Wohngelds

Der AWO Bundesverband hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Fortschreibung des Wohngelds geäußert. Das Wohngeld soll zum 01.01.2025 an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst werden.

In ihrer Stellungnahme betont die AWO die Notwendigkeit des Wohngelds – für viele Haushalte ist Wohngeld eine essenzielle Unterstützung zur Bewältigung der hohen Wohnkosten. Darüber hinaus gibt es jedoch mehrere kritische Punkte, bei denen der Bundesverband Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert:

  • Das Wohngeld wird nur alle zwei Jahre fortgeschrieben. Angesichts der schnell steigenden Wohnkosten sollte eine jährliche Fortschreibung und eine regelmäßige Anpassung der Mietenstufen geprüft werden.
  • Die AWO fordert, das Wohngeld dahingehend anzupassen, dass die Belastung durch Wohnkosten 30% des verfügbaren Einkommens nicht überschreitet.
  • Die Grenzbelastung auf zusätzliche Erwerbseinkommen ist beim parallelen Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag sehr hoch. Diese beiden Leistungen sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Außerdem braucht es eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden, z. B. durch einen höheren Freibetrag.
  • Die AWO sieht Anpassungsbedarf für Menschen mit Behinderung. Der Freibetrag von 1800€ ist derzeit nur für Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 und bei Pflegedürftigen vorgesehen. Er sollte auf einen Grad der Behinderung von 50 abgesenkt werden.
  • Der Wohngeld-Plus-Rechner ist ein wichtiges Instrument, mit dem man unkompliziert seinen Wohngeld-Anspruch prüfen kann. Er sollte hinsichtlich seiner Barrierefreiheit geprüft werden. Hier macht die AWO in ihrer Stellungnahme mehrere Vorschläge.
  • Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Wohngeld keinen Beitrag dazu leisten kann, das hohe Mietenniveau abzusenken. Die staatlichen Ausgaben für Wohngeld werden immer weiter ansteigen, solange nicht mehr sozialer Wohnungsbau und ein stärkerer Mieterschutz umgesetzt werden.
  • Stellungnahme

    Stellungnahme des AWO Bundesverband e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes