AWO-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Familienverfahrensrecht
Der Bundesverband nimmt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften Stellung.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Situation von durch Partnerschaftsgewalt betroffene Elternteile im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden. So sollen unter anderem Amtsermittlungspflichten bei Anzeichen von häuslicher Gewalt, die Einführung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, Ermittlungen zum Schutzbedarf und Maßnahmen zum Gefahrenmanagement geregelt werden.
Die AWO setzt sich intensiv für die Verbesserung der Lebenslage gewaltbetroffener Frauen ein. Gewalt in Partnerschaften trifft nach wie vor in besonders hohem Maße Frauen. Kinder sind immer Mitbetroffene dieser Gewalt. Die AWO begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Anforderungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verankert werden sollen. Gleichwohl weist der Gesetzentwurf Lücken auf – insbesondere zum barrierefreien Zugang zur Justiz für Gewaltbetroffene mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Bundesweit ist die AWO Trägerin von Frauenhäusern, Schutzwohnungen bei häuslicher Gewalt für verschiedene Zielgruppen, Fachberatungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, Frauennotrufen und weiteren Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche im Kontext sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt.
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Stellungnahme
Stellungnahme des Bundesverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 24.07.2024 für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren