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10.07.2026

Änderung der Integrationskursverordnung

Im Rahmen der BAGFW begrüßt der Bundesverband die teilweise Aufhebung des Zulassungsstopps für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung.

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Spitzenverbände nahmen im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung Stellung zur sechsten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung des Bundesministeriums des Innern. Sie werten die teilweise Aufhebung des Zulassungsstopps für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen als ein wichtiges Signal für den hohen Stellenwert der Sprachförderung für eine gelingende Integration, sehen jedoch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Entwurfs Nachbesserungsbedarf. Die Integrationskurse sind ein zentraler Baustein der Integrationspolitik in Deutschland. Unter dem Dach der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege werden neben Integrations- und Berufssprachkursen zahlreiche Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für zugewanderte und geflüchtete Menschen umgesetzt. Aufgrund ihrer bundesweiten Beratungs- und Unterstützungspraxis verfügt die BAGFW über einen unmittelbaren Einblick in die praktischen Auswirkungen migrations- und integrationspolitischer Regelungen. Vor diesem Hintergrund bringen wir unsere Erfahrungen aus der Praxis der sozialen Arbeit in die politische Diskussion ein.

Die vorgesehenen Regelungen drohen, ihr Ziel der Wiederzulassung der vorgesehenen Zielgruppen zu den Integrationskursen teilweise zu verfehlen.

Dies würde die Erreichung der integrations- und arbeitsmarktpolitischen Ziele des Verordnungsentwurfs erschweren. Um die Potenziale zugewanderter Menschen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen möchten, möglichst vollumfassend auszuschöpfen, ihnen die Aufnahme einer qualifikationsadäquaten Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es zuverlässige Zugänge zum Integrationskurssystem. Aus Sicht der BAGFW werden die Bedarfe dauerhaft in Deutschland lebender Personen mit Duldung sowie von Menschen im Asylverfahren im vorliegenden Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt. Grundsätzlich sieht die BAGFW weiterhin die dringende Notwendigkeit, den Besuch eines Integrationskurses für alle zugewanderten Menschen von Anfang an zu ermöglichen.

An folgenden Stellen sieht die BAGFW noch Nachbesserungsbedarf und erläutert die einzelnen Punkte in ihrer Stellungnahme:

  • Ausreichende Finanzierung sicherstellen
  • Umsetzung konkretisieren
  • Streichung des Erfordernisses „um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen“ für Unionsbürger*innen und deutsche Staatsangehörige (§5 Absatz 4 Satz 2)
  • EU-Bürger*innen gleichbehandeln
  • Zuverlässige Verteilung freier Kurskapazitäten ermöglichen
  • Stellungnahme

    Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur sechsten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung

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