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14.07.2022

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII

AWO begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts

Sofern Bundestag und Bundesrat im Herbst dieses Gesetz beschließen, wird zum Jahresbeginn 2023 die bereits seit Jahren von der AWO geforderte Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen im SGB VIII umgesetzt.

Zuletzt in der Stellungnahme der BAGFW zum entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums wurde seitens der Wohlfahrtsverbände breite Zustimmung zum Ausdruck gebracht. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, zu dem sich die Vorgängerregierung noch nicht durchringen konnte. Durch die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, welches seit Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde die Höchstgrenze für die mögliche Kostenheranziehung eines jungen Menschen im SGB VIII lediglich von 75% auf 25% gesenkt, d.h. junge Menschen müssen derzeit immer noch Teile ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben, sofern sie in einer Jugendhilfeeinrichtung oder Pflegefamilie leben.

Damit soll nun ab 2023 endlich Schluss sein.

  • Stellungnahme BAGFW Abschaffung Kostenheranziehung

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