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20.07.2021 | Artikel

Internationale Jugendarbeit - aktuelle Hinweise

Internationale Jugendarbeit lebt von den Begegnungen zwischen den Kindern, Jugendlichen und den Fachkräften. Sie lebt aber auch von Freundschaft, Dialog und Solidarität, die wir auch ohne physische Begegnungen lebendig halten wollen.

 

Nachfolgend haben wir Informationen zu den Förderbedingungen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschs in Zeiten der Corona-Pandemie zusammengestellt. Der AWO Bundesverband bietet Projektträgern zudem ein breites Unterstützungsangebot, das in diesem Flyer zusammengestellt ist.

 

Die Themen im Überblick:

  • Bearbeitung der Förderanträge durch den AWO Bundesverband
  • Aktuelle Regelungen der Förderer
  • Fördermöglichkeiten für digitale und hybride Projekte
  • Tipps für die Zusammenarbeit mit Projektpartnern im Ausland

 

1. Bearbeitung der Förderanträge durch den AWO Bundesverband

 

Der AWO Bundesverband bearbeitet in seiner Funktion als Zentralstelle die eingegangenen Anträge entsprechend der regulären Fristen (Tandem, ConAct, BMFSFJ KJP-Bund: 01.09. ; DFJW, DPJW: 31.10. / 28.02.) und erstellt entsprechende Weiterleitungsverträge, sobald die Bewilligungen durch die Förderer vorliegen.

Zudem können über das Jahr fortlaufend weitere Anträge gestellt werden, vorausgesetzt sie werden vor Projektbeginn und mit ausreichend Vorlaufzeit eingereicht. Anschließend wird geprüft, inwiefern die Projekte förderfähig sind. Alle internationalen Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche sollten möglichst in Phasen mit niedrigen Corona-Inzidenzen geplant werden.

Hinweis: Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend sowohl über Terminänderungen als auch über Projektabsagen!

Tipp: Nutzen Sie möglichst Tarife, bei denen eine Umbuchung und/oder Stornierung möglich ist. Auch auf die Stornierungsfristen sollte geachtet werden. Dies hilft, die Kosten bei einer eventuellen Absage zu reduzieren.

 

 

2. Aktuelle Regelungen der Förderer

 

Aufgrund der Corona-Pandemie gewähren die Förderer teilweise höhere Fördersätze als üblich (z. B. DFJW und DPJW). Zusätzliche Kosten für Corona-Tests und Hygienematerial sowie Ausfall- und Stornokosten, die durch Absagen bzw. Verschiebungen von Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustauschen entstehen, können unter Berücksichtigung der Vorgaben der jeweiligen Förderer als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt und abgerechnet werden.

 

 

3. Fördermöglichkeiten für digitale Projekte

 

Weil aufgrund der Corona-Pandemie Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche häufig nicht stattfinden können, haben die Austauschorganisationen Programme zur Förderung virtueller und hybrider Projekte aufgelegt. Diese finden Sie auch im "Förderkompass für internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche"

Wenn Sie digitale Tools für die Gestaltung von Aktivitäten im virtuellen Jugendaustausch suchen, schauen Sie in unsere Toolbox "Jugendaustausch international & digital".

 

3.1 Projektaufrufe des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW)

 

Projektaufruf „Digital ganz nah“

Die Ausschreibung fördert deutsch-französische und trilaterale Begegnungen im digitalen oder Blended-Learning-Format (digitale Treffen sowie Treffen im Präsenzformat) mit bis zu max. 15.000 €.

Ziel ist es, den Kontakt zwischen Jugendlichen aus Deutschland, Frankreich und ggf. einem dritten Land über ein gemeinsames Projekt zu erhalten. Dabei sollen die digitalen Möglichkeiten genutzt werden, um neue Formen des Austauschs und der Begegnung ins Leben zu rufen.

Mehr Infos gibt es hier.

 

Projektaufruf „Europa, jetzt erst recht!“

Die Ausschreibung fördert digitale oder physische Begegnungen mit Europabezug. Die Projekte sollen Debatten rund um Europa anregen. Für deutsch-französische und trilateriale Projekte können bis zu 15.000 € bewilligt werden.

Es werden Projekte zu folgenden Inhalten und Zielen gefördert:

  • Austausch und Diskussionen über ein oder mehrere europäische Themen als Online- oder Präsenzveranstaltung,
  • Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen bei jungen Menschen in Deutschland, Frankreich und Europa,  
  • Stärkung des Engagements junger Menschen für Europa.

Mehr Infos gibt es hier.

 

Projektaufruf Demokratie: Jetzt! Junge Stimmen für die Zukunft

Die Ausschreibung des DFJW und der Bundeszentrale für Politische Bildung fördert deutsch-französische und trilaterale Projekte mit bis zu 20.0000 €, die die Demokratie, Teilhabe und das Engagement von und für Jugendliche verstärken.

Die möglichen Projektformate reichen u. a. von Jugendaustauschen, Seminaren und Jugendparlamenten bis hin zu Konzerten, Sportfesten und Kunstaktionen zu den folgenden Themen:

  • Jede Stimme zählt!? Projekte und Begegnungen rundum Demokratie, Menschenrechte und Wahlen.
  • Mach mit! Projekte und Begegnungen zur Förderung von Engagement und Teilhabe junger Menschen in Zeiten von Klimawandel, Nachhaltigkeit und Ungleichheiten.
  • Digitale Demokratie! Projekte und Begegnungen im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Verschwörungstheorien in einer digitalen Welt.

Mehr Infos gibt es hier.

 

3.2 Deutsch-Französischer Bürgerfonds

Der Deutsch-Französische Bürgerfonds unterstützt Bürgerinitiativen und Vereine, Städte- und Regionalpartnerschaften, Stiftungen oder Akteure aus Sozialwirtschaft, Bildung und Wissenschaft im Dienste der deutsch-französischen Freundschaft und eines lebendigen Europas. Die Projekte sollten in erster Linie den generationenübergreifenden Austausch von Bürger*innen aus Deutschland und Frankreich initiieren, vertiefen oder erneuern. Förderfähig sind u. a. Begegnungen und deren Anbahnung, Projekte zu gemeinsamen bürgerschaftlichem Engagement, dem Wissens- und Erfahrungsaustausch oder der Vernetzung (z. B. Seminare, Fortbildungen, Vernetzungsplattformen), kulturelle Projekte, Veranstaltungen wie Tagungen und Konferenzen sowie digitale Projekte und Austauschplattformen.

Mehr Infos gibt es hier.

 

3.3 Ausschreibungen des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW)

 

Förderung von Online-Projekten

Für deutsch-polnische Projekte, die ins Netz verlegt werden, vergibt das DPJW nun eine spezifische Förderung. Der kreativen Gestaltung dieser Projekte sind keine Grenzen gesetzt: Jede Gruppe entscheidet selbst, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort sie sich trifft – zu Hause, in der Schule, in einer Bildungsstätte oder sogar auf dem Fußballfeld.

Mehr Infos zu den Förderkriterien, finanziellen Zuschüssen gibt es hier sowie Tipps zu den Gestaltungsmöglichkeiten hier.

 

Projektaufruf „Wir bleiben in Kontakt“

Um in Zeiten von Corona den aktiven Austausch weiterhin zu pflegen, ermutigt das DPJW die Projektträger die einfache Förderung von Projekten mit dem Förderformat „4×1 ist einfacher” zu nutzen (max. Förderhöhe 1.000 €). Gefördert werden können kreative und alternative Austauschformen: ein gemeinsamer (Video)Blog, interaktive Online-Aktivitäten, eine selbstgebastelte Postkarte oder landeskundliche „Schatzkiste“ an den Partner; eine Zukunftswerkstatt um neue Ideen für die Partnerschaft zu erarbeiten; die Dokumentation und Präsentation der bisherigen Zusammenarbeit als Ausstellung, Film, Publikation; die Vorbereitung selbstgemachter Gastgeschenke für die Partnergruppe; eine lokale Spurensuche nach der Kultur des Partnerlandes am eigenen Ort oder in der eigenen Region; und nicht zuletzt ein oder mehrere Begegnungstage online.

Mehr Infos gibt es hier.

 

3.4 Tandem – Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch

 

KJP-Förderung für Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch digital

Aus den Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) fördert Tandem nun auch digitale Projekt zur Umsetzung kreativer Ideen im Rahmen von Onlinekonferenzen, digitale Treffen, grenzübergreifenden Medienprojekten usw.

Mehr Infos gibt es hier.

Für kürzere Projekte bzw. Projekte, die nicht als Austauschprojekte nach den durch Tandem definierten Kriterien gefördert werden können, eignet sich weiterhin die Förderung als Kleinprojekt.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

 

3.5 ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch

 

KJP-Förderung für Deutsch-Israelischen Jugendaustausch digital

Bezugnehmend auf das zur Förderung für 2020 vorgesehene Austauschprojekt können Kosten geltend gemacht werden, die hier ohnehin im Rahmen der Regularien liegen – wie Fahrtkosten, Kosten für Sprachmittlung, Kosten für Vor- und Nachbereitung; dies wenn sie etwa auf deutscher Seite anfallen, um eine digitale Begegnung möglich zu machen. Hierfür muss das neue Vorhaben unmittelbar im Kontext des beantragten Austauschprojekts stattfinden.

 

Kleinaktivitäten im Kontext des Deutsch-Israelischen Jugendaustausches

Für digitale Projekte, die an das beantragte Austauschprojekt geknüpft oder auch losgelöst davon vorgesehen sind, können kurzfristig Mittel im Rahmen der Förderung von „Kleinaktivitäten“ beantragt werden. Hier können Sachkosten unterschiedlicher Art gefördert werden, die zur Durchführung eines solchen inhaltlichen oder flankierenden Projekts zum Deutsch-Israelischen Austausch notwendig sind. Die Anschaffung technischer Geräte ist davon ausgeschlossen.

Mehr Infos gibt es hier.

 

3.6 Deutsch-Türkische Jugendbrücke

 

Kleinprojektförderung

Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke fördert kleinere deutsch-türkische Austauschprojekte unkompliziert und flexibel mit bis zu 5.000 Euro. Gefördert werden Kooperationsprojekte deutscher und türkischer Organisationen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass junge Menschen (14-30 Jahre) oder Lehr- und Fachkräfte aus beiden Ländern in den Austausch gebracht werden – schulisch oder außerschulisch, physisch oder digital.

Mehr Infos gibt es hier.

 

3.7 Erasmus+ Virtual Exchange Programme - Abschlussbericht

 

Das Pilotprogramm der Europäischen Kommission wurde Ende 2020 erfolgreich abgeschlossen. Es ermöglichte es allein in den Jahren 2018/2019 insgesamt 16.210 jungen Menschen zwischen 18–30 Jahren, an unterschiedlichen Formaten des virtuellen Austausches teilzunehmen.

Mehr Infos gibt es im Abschlussbericht.

 

4. Tipps für die Zusammenarbeit mit Projektpartnern im Ausland während der Corona-Pandemie

4.1 Worum sollte ich mich kurzfristig kümmern?

  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Situation und geltenden Regeln bezüglich des Corona-Virus in Deutschland und dem Partnerland. Bitten Sie ggf. Ihre Partnerorganisation, Sie über wichtige Entwicklungen in ihrem Land zu informieren. Auch kann es sein, dass Ihre Organisation/Einrichtung oder die Ihres Partners spezifische Vorgaben macht. Grundsätzlich immer die strengsten Vorgaben als Grundlage für beide Seiten nutzen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Projektpartner, um Erreichbarkeiten zu klären und um zu vereinbaren, sich gegenseitig zu informieren, z. B. wenn Zwangsurlaub oder Kurzarbeit absehbar ist.
  • Machen Sie sich mit Ihrem Projektpartner ein gemeinsames Bild von der aktuellen Lage und kommen anhand dieser Beurteilung zu einer Entscheidung, ob die Jugendbegegnung, der Fachkräfteaustausch oder das Vor-/Nachbereitungstreffen durchgeführt, verschoben oder abgesagt werden soll. Dabei hat die Sicherheit aller Beteiligten höchste Priorität!
  • Vereinbaren Sie ggf. „locker“ einen Alternativtermin für die Durchführung des Projekts zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr.
  • Informieren Sie Ihre Zentralstelle und schon angemeldete od. potenzielle Teilnehmende über die getroffene Entscheidung.

4.2 Was steht mittelfristig an?

  • Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Projektpartner bezüglich eines möglichen Alternativtermins und berücksichtigen Sie dabei die aktuelle Lage sowie die geltenden Regeln, um endgültig zu entscheiden. Benachrichtigen Sie Ihre Zentralstelle und die Teilnehmenden über Ihre Entscheidung.
  • Berücksichtigen Sie die jeweiligen Fristen Ihrer Zentralstelle im Herbst für die Antragstellung bzw. Planungsanmeldung für Projekte im Folgejahr.
  • Erproben Sie digitale Projektformate, für die es spezifische Förderungen und methodische Arbeitshilfen gibt. Nutzen Sie dafür auch die Beratung durch den AWO Bundesverband.

4.3 Wie wollen wir uns langfristig aufstellen?

  • Halten Sie Kontakt mit Ihrem Projektpartner und versuchen Sie, wo Sie können, sich solidarisch zu unterstützen, einander Mut zu machen und ggf. Planungen und Vorhaben für das Folgejahr miteinander zu konkretisieren.
  • Oder arbeiten Sie mit den Partner*innen an einer strategischen Ausrichtung der gemeinsamen Begegnungen, um die Zeit, in der keine physischen Begegnungen stattfinden können, sinnvoll zu nutzen und sich besser kennenzulernen.
  • Oder entwickeln Sie gemeinsam digitale Projekt, für die es spezifische Förderungen und methodische Arbeitshilfen gibt. Nutzen Sie dafür auch die Beratung durch den AWO Bundesverband.

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