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19.10.2026

Wegfall unabhängiger Asylverfahrensberatung – Risiko für Betroffene und Rechtsstaat

Nach aktueller Planung der Haushaltsreform soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) ab 2027 in ihrer jetzigen Form nicht fortgesetzt werden. Für Schutzsuchende würde dadurch ein bundesweit verlässlicher, kostenloser und unabhängiger Zugang zu fachkundiger Beratung im Asylverfahren wegfallen.

Von den Kürzungen sind in erster Linie die Menschen betroffen, die Unterstützung und Beratung erhalten. Doch auch die Träger selbst geraten massiv unter Druck. Hoch engagiertes und qualifiziertes Personal kann aufgrund der wegfallenden Mittel nicht weiter beschäftigt werden, teilweise müssen ganze Einrichtungen schließen. Im Interview spricht Martina Sommer, Geschäftsbereichsleiterin Migration und Integration des AWO Kreisverbands Nürnberg, darüber welche drastischen Folgen ein Wegfall des Programms für Schutzsuchende hätte und warum das auch unserem Rechtsstaat schaden würde.  

Martina Sommer
Martina Sommer, Foto: © privat

Wie war die Situation in Deutschland vor Beginn des AVB-Programms?  

Sommer: Vor Beginn des Programms war eine Beratung hauptsächlich durch anwaltliche Hilfe und eine Rechtsauskunft durch das BAMF möglich. Vereinzelte Beratungsangebote mussten stellenweise durch ehrenamtliche Strukturen wie Flüchtlingsräte abgedeckt werden. Schutzsuchende waren somit häufig unzureichend informiert und hatten größere Schwierigkeiten den Verfahrensablauf und ihre Rechte und Pflichten zu verstehen. 

Was hat sich durch das Programm verbessert?  

Sommer: Das AVB-Programm ermöglicht eine kostenlose, vertrauensvolle und behördenunabhängige Beratung durch Wohlfahrtsverbände. So kann eine neutrale Einschätzung bezüglich der Chancen auf Aufenthalt gewährleistet werden – sowohl pro als auch contra. Auch der Schutz von vulnerablen Personen konnte dadurch verbessert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Steigerung der Asylverfahrensqualität. Das betrifft die Vorbereitung auf Anhörungen, die Vermeidung von Missverständnissen sowie die Kommunikation zwischen Behörden und Antragsteller*innen. Aussichtslose Klageverfahren können dadurch deutlich verringert werden, was auch die Gerichte entlastet. Generell führt die Asylverfahrensberatung zur Stärkung des Rechtsstaats, da fehlerhafte Entscheidungen reduziert werden können.  

Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall des Programms auf Schutzsuchende? 

Sommer: Zunächst würden alle bereits genannten Vorteile für Schutzsuchende wegfallen, was große Risiken mit sich bringen würde. Das heißt keine neutrale, kostenlose Anlaufstelle für Asylberatung, eine höhere Gefährdung des Schutzes von vulnerablen Personen und eine Schwächung der Rechte von Geflüchteten. Nur wer sich anwaltliche Hilfe leisten kann, könnte in diesem Fall eine Rechtssicherheit bekommen. Außerdem wäre das Beratungsangebot stark Standort abhängig und die Beratungssituation somit in ländlichen Gebieten deutlich schlechter ausgebaut.  

Was sind Ihre konkreten Befürchtungen für das zukünftige Asylverfahren?  

Sommer: Meine zentrale Befürchtung ist, dass bei einer Rechtsauskunft durch das BAMF als entscheidende Behörde vor allem staatliche Interessen durchgesetzt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht alle rechtlichen Möglichkeiten und bestehenden Rechtsansprüche von Asylsuchenden umfassend erkannt und geltend gemacht werden können. Dies könnte die Fairness und Qualität des Asylverfahrens insgesamt beeinträchtigen und zu einer qualitativ uneinheitlichen Rechtsberatung führen. Aus meiner Sicht würde damit zudem der Rechtsstaat geschwächt, wenn Beratung und Entscheidung stärker in einer Hand liegen. Insgesamt besteht daher die Sorge, dass sowohl die Effizienz als auch die Fairness des Verfahrens leiden und der Zugang zu unabhängiger und umfassender rechtlicher Unterstützung eingeschränkt wird. 

Gäbe es denn alternative Hilfsangebote für Asylsuchende in Deutschland? 

Sommer: Ohne die AVB gäbe es für Asylsuchende aktuell nur Unterstützungsangebote durch anwaltliche Hilfe, PRO ASYL sowie die Flüchtlingsräte, die vielfach auch ehrenamtlich Beratung und Unterstützung leisten. Diese Angebote können die entstehende Versorgungslücke jedoch nicht auffangen. Sollte die bisherige Beratung wegfallen, würde eine große Lücke im Versorgungssystem entstehen. Auch die Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des Freistaats Bayern bietet hierfür keine ausreichende Alternative, da entsprechende Beratung in der Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen ist.

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