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28.09.2026

Schwangerschaftskonfliktberatung – wenn jeder Tag zählt

Safe Abortion Day 2026: Maria Franke, Leiterin einer AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität schildert, vor welchen organisatorischen und emotionalen Herausforderungen Ratsuchende stehen. Belastend sei vor allem die gesellschaftliche Stigmatisierung.

Eine ungewollte Schwangerschaft kann Betroffene vor schwierige Entscheidungen und große organisatorische Herausforderungen stellen. Besonders bei einem Schwangerschaftsabbruch ist der Zugang zu Beratung und medizinischer Versorgung häufig mit Zeitdruck, rechtlichen Vorgaben und persönlichen Belastungen verbunden. Wie einfach oder schwierig dieser Zugang tatsächlich ist, hängt dabei auch von den individuellen Lebensumständen ab. Die AWO bietet in ihren Beratungsstellen bundesweit kostenlose und anonyme Beratung rund um Schwangerschaft, Sexualität und Verhütung an. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung. Im Interview teilt Maria Franke, Leiterin der Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität der AWO Werra-Meißner, ihre Erfahrungen aus der Beratungspraxis.

Maria Franke
Maria Franke, Foto: © privat

Welche Hürden erleben Personen derzeit bei der Inanspruchnahme einer Schwangerschaftskonfliktberatung?

Franke: Aus meiner Erfahrung zählen in der Schwangerschaftskonfliktberatung neben vielen organisatorischen Hürden vor Allem die emotionalen. Natürlich spielt auch der Zeitdruck eine Rolle. Aber was mir immer wieder begegnet, ist die große Unsicherheit und Nervosität vor dem Beratungsgespräch. Viele ungewollt Schwangere kommen sehr aufgeregt zu uns und fangen direkt an, ihre Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch zu erklären. Ich habe oft den Eindruck, dass sie befürchten, ihre Gründe seien nicht „gut genug“ oder sie müssten ihre Entscheidung vor mir rechtfertigen. Dahinter steckt aus meiner Sicht auch die gesellschaftliche Stigmatisierung des Themas. Viele schämen sich dafür, ungewollt schwanger geworden zu sein. Deshalb ist es mir wichtig, gleich zu Beginn des Gesprächs zu sagen, dass die Beratung ergebnisoffen ist und niemand mich von seiner Entscheidung überzeugen muss. Die Beratungsbescheinigung wird unabhängig davon ausgestellt, was wir besprechen oder wie sich die Person entscheidet. Ich merke oft, dass in diesem Moment erst einmal Anspannung abfällt und dann ein offenes Gespräch möglich wird.

Hat sich der Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung in den letzten Jahren verändert? Wenn ja, woran machen Sie diese Entwicklung fest?

Franke: Ja, ich denke schon. Digitale Beratungsangebote und die Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren oder per Video zu beraten, haben den Zugang für viele Ratsuchende erleichtert. Gerade für Menschen im ländlichen Raum oder für diejenigen, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen, kann das eine große Entlastung sein.

Anmerkung der Redaktion: Nicht alle Beratungsstellen verfügen über digitale Beratungstools. Wenn digitale Tools genutzt werden, ist die Konfliktberatung häufig ausgenommen. Falls doch eine digitale Konfliktberatung in Anspruch genommen wird, müssen Betroffene den Schein meist persönlich abholen.

Welche Rolle spielen Faktoren wie Wohnort, finanzielle Situation, Sprachbarrieren oder fehlende Mobilität beim Zugang zur Beratung?

Franke: Wir beraten im Werra-Meißner-Kreis in Nordhessen, einem sehr ländlichen Landkreis mit vielen kleinen Dörfern. Deshalb spielt der Wohnort bei uns eine große Rolle, auch wenn wir an zwei Standorten im Kreis beraten. Viele Ratsuchende sind auf das Auto angewiesen. Wer keines hat, muss mit dem Bus fahren, und das oft mit langen Fahrzeiten und mehreren Umstiegen. Allein der Weg zur Beratungsstelle kann also schon einen erheblichen organisatorischen Aufwand bedeuten. Auch die finanzielle Situation spielt für viele Ratsuchende eine wichtige Rolle. Ein Schwangerschaftsabbruch kann, je nach Methode, bis zu 700 Euro kosten. Und diese Kosten müssen ungewollt schwangere Personen selbst zahlen. Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das liegt daran, dass der Schwangerschaftsabbruch rechtlich im Strafgesetzbuch geregelt ist. Deshalb können die Krankenkassen diese Leistung nicht in ihren Leistungskatalog mit aufnehmen. Menschen mit geringem Einkommen können zwar einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, aber auch darüber müssen die Ratsuchenden erst einmal informiert werden und den Antrag rechtzeitig stellen. Das ist ein weiterer organisatorischer Aufwand. Sprachbarrieren begegnen uns täglich. Wir sind in der glücklichen Situation, dass wir im Team auf vier Sprachen beraten können. Darüber hinaus können wir auf ein Netzwerk von Kulturdolmetschenden im Werra-Meißner-Kreis zurückgreifen. Darüber sind wir wirklich froh, denn das ist keineswegs selbstverständlich und längst nicht überall vorhanden. Trotzdem bedeutet die Organisation einer Sprachmittlung zusätzlichen Abstimmungsaufwand und kostet Zeit. Zeit, die gerade bei einer ungewollten Schwangerschaft entscheidend sein kann.

Welche Folgen hat es für Betroffene, wenn sie keinen zeitnahen Beratungstermin erhalten oder weite Wege auf sich nehmen müssen?

Franke: Das erhöht den Druck. Die meisten befinden sich ohnehin in einer emotional belastenden Situation und müssen innerhalb kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen und organisieren. Der organisatorische Aufwand ist sehr hoch. Viele müssen den Beratungstermin mit ihrer Arbeit vereinbaren, eine Kinderbetreuung organisieren oder überhaupt erst eine Möglichkeit finden, zur Beratungsstelle zu kommen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesellschaftliche Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Obwohl die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit 2021 gestiegen ist und ungewollte Schwangerschaften zur Lebensrealität vieler Menschen gehören, wird darüber nach wie vor wenig gesprochen. Das erleben wir auch in der Beratung. Einige Ratsuchende möchten oder müssen den Schwangerschaftsabbruch vor ihrem Umfeld geheim halten. Hinzu kommt, dass manche Schwangere erst relativ spät von ihrer Schwangerschaft erfahren. Dann ist das Zeitfenster bis zur gesetzlichen Frist ohnehin schon knapp. Wenn in dieser Situation noch dreitägige Wartezeiten, Terminvereinbarungen in Praxen oder Kliniken hinzukommen, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass die Frist für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nicht mehr eingehalten werden kann. Das erleben wir zwar nicht häufig, aber allein diese Sorge belastet viele Ratsuchende.

Wie wirkt sich ein erschwerter Zugang auf Menschen aus, die unter Zeitdruck stehen?

Franke: Da die Schwangerschaftskonfliktberatung an gesetzliche Fristen gebunden ist, zählt für viele Ratsuchende jeder Tag. Nach der Beratung müssen häufig weitere Termine vereinbart werden, und gerade im ländlichen Raum kann das eine Herausforderung sein. Wir haben zwar eine Klinik in der Kreisstadt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Dennoch entscheiden sich manche ungewollt Schwangere bewusst dagegen. In einer ländlichen Region kennen sich viele Menschen untereinander. Manche haben Sorge, Bekannten zu begegnen oder wissen, dass Freund*innen dort arbeiten. Deshalb nehmen einige lieber längere Wege in Kauf. Das ist ein Aspekt, der in ländlichen Regionen häufig unterschätzt wird. Außerdem kommt dazu, dass nicht jede Klinik oder Praxis beide Methoden des Schwangerschaftsabbruchs anbietet. (Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung bislang nicht flächendeckend vermittelt werden.) Wenn einer Ratsuchenden die Wahl der Methode wichtig ist oder aus medizinischen Gründen gewählt werden muss, bedeutet das, dass sie eine weiter entfernte Klinik aufsuchen müssen.

Welche Belastungen beobachten Sie bei Ratsuchenden, die Schwierigkeiten haben, überhaupt eine Beratung zu erreichen?

Franke: Ich habe den Eindruck, dass die größte Belastung oft die Zeit vor dem ersten Gespräch ist. In dieser Phase sind viele mit ihren Gedanken und Sorgen auf sich allein gestellt. Angst vor Verurteilung oder Scham kann dazu führen mit niemandem über die ungewollte Schwangerschaft sprechen. Wir sind deshalb immer bemüht, Ratsuchenden so schnell wie möglich einen Beratungstermin anzubieten. Sollte das einmal nicht möglich sein, unterstützen wir dabei, an andere Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu verweisen. Ich erlebe außerdem immer häufiger, dass sich Ratsuchende schon vor dem Gespräch über Suchmaschinen, soziale Medien oder auch KI informieren. Das ist grundsätzlich verständlich und kann helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und Gedanken zu sortieren. Wichtig ist aber, nicht alles ungeprüft zu glauben. Gerade bei moralischen, rechtlichen oder medizinischen Fragen finden sich im Internet viele Fehlinformationen. In der Beratung können wir diese Informationen eingeordnet und auf die individuelle Situation der ratsuchenden Person beziehen.

Welche politischen oder gesellschaftlichen Veränderungen wären aus Ihrer Sicht notwendig, um den Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung zu verbessern?

Franke: Aus meiner Sicht braucht es vor allem eine gesellschaftliche Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Solange der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt ist, wird er von vielen Menschen als etwas Verbotenes oder moralisch Verwerfliches wahrgenommen. Dabei zeigen die Zahlen, dass Schwangerschaftsabbrüche zur Lebensrealität vieler Menschen gehören – etwa jede siebte Schwangerschaft wird durch einen Schwangerschaftsabbruch beendet. Davon betroffen sind nicht nur die schwangeren Personen selbst, sondern auch ihre Partner*innen, Familien und Freund*innen. Umso wichtiger ist es, offen über dieses Thema sprechen zu können. Es wäre sinnvoll, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Das würde nicht nur die reproduktive Selbstbestimmung stärken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Entstigmatisierung leisten. Für mich ist das auch eine Frage der Gleichberechtigung. Schwangeren Personen sollte genauso zugetraut werden wie allen anderen Menschen, verantwortungsvolle Entscheidungen über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper zu treffen. Beratung würde dann stärker als das wahrgenommen werden können, was sie sein sollte: ein freiwilliges Unterstützungsangebot und nicht Teil eines strafrechtlich geregelten Verfahrens.

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    Die Website zur Schwanger­schafts­beratung der AWO ist nun auch auf Englisch verfügbar. Auf der Seite finden Ratsuchende Informationen, Beratung und Unterstützung rund um Schwangerschaft, Kinderwunsch und Familien­planung ebenso wie zum Schwangerschafts­abbruch. Kostenlos, anonym und vertraulich.

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    In einem Rechercheprojekt von Netzpolitik.org testen Journalistinnen wie verlässlich die Antworten sind, die ein Sprachmodell bei einem so sensiblen Thema wie dem Schwangerschaftsabbruch generiert.

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