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17.10.2025

Schutzsuchende aus Afghanistan evakuieren – jetzt sofort!

Rückenansicht von vier afghanischen Mädchen in bunten Kleidern, drei mit Kopftuch

Rund 1.900 besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan mit Aufnahmezusage warten seit Jahren auf Evakuierung. Der AWO Bundesverband fordert: Die Bundesregierung muss endlich handeln. Schutzversprechen dürfen keine leeren Worte bleiben!

Im Oktober 2022 wurde das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) für besonders gefährdete Afghan*innen ins Leben gerufen – getragen von allen demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestages. Ziel war es, besonders gefährdete Afghan*innen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Künstler*innen, Anwält*innen, Sportler*innen, Frauen und LGBTIQ-Personen vor politischer Verfolgung und akuter Lebensgefahr durch die Taliban zu schützen. Bis Juli 2024 wurden für insgesamt 3.071 Personen Aufnahmezusagen im Rahmen des BAP erteilt. Bei allen Betroffenen wurde nach aufwändigen und sorgfältigen Prüfverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesinnenministerium (BMI) eine individuelle Gefährdung festgestellt. Diese Feststellung begründet eine verbindliche Aufnahmezusage und damit eine rechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Schutzgewährung.

Doch anstatt diese Menschen in Sicherheit zu bringen, wird ihr Schutzrecht systematisch ausgehöhlt. Aus den Programmen warten rund 1.900 Afghan*innen teils seit über eineinhalb Jahren in Pakistan auf ihre Evakuierung nach Deutschland – häufig ohne ausreichende medizinische Versorgung, sichere Unterbringung oder Zugang zu Bildung. Viele leben in permanenter Angst vor massiver Gewalt, Verhaftung oder Abschiebung. Laut Bundesregierung befinden sich derzeit noch etwas über 200 Personen aus den Aufnahmeverfahren nach einer Abschiebung in Afghanistan. Ein aktuelles Rechtsgutachten stellt fest, dass sich die Bundesregierung strafbar macht, wenn sie gefährdete Afghan*innen mit bereits erteilter Aufnahmezusage nicht schützt und deren Abschiebung nach Afghanistan zulässt. Mehrere Verwaltungsgerichte, darunter das Verwaltungsgericht Berlin, haben die Rechtmäßigkeit dieser Aufnahmezusagen wiederholt bestätigt und zur Visaerteilung verpflichtet. Dennoch werden Aufnahmezusagen seitens des BMI zunehmend widerrufen, zurückgenommen oder deren Umsetzung verzögert: das ist rechtswidrig. Seit Mai 2025 gab es im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan in 21 Fällen Widerrufe bzw. Rücknahmebescheide. Das Schicksal vieler Betroffener hängt inzwischen davon ab, ob ein Gerichtsurteil rechtzeitig vor einer drohenden Abschiebung aus Pakistan ergeht – ein Zustand, der mit dem Selbstverständnis eines Rechtsstaates unvereinbar ist.

Wenn Behörden Gerichtsentscheidungen missachten, geraten die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates ins Wanken. Nicht die Politik entscheidet, wer Recht hat – sondern die Bindung an Recht und Gesetz muss Maßstab staatlichen Handelns bleiben. Es geht hier um weit mehr als um Einzelfälle: Es geht um die Glaubwürdigkeit Deutschlands im Menschenrechtsschutz, um die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen und um die Achtung der grundgesetzlich verankerten Würde der gefährdeten Afghan*innen. Zum dritten Jahrestag des BAP Afghanistan am 17. Oktober 2025 appellieren wir an alle politischen Entscheidungsträger*innen:

Deutschland trägt eine humanitäre Verantwortung. Die Schutzsuchenden mit Aufnahmezusage über das BAP müssen jetzt evakuiert werden – ohne weiteres Zögern.

Auch Personen mit Aufnahmezusagen über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm muss endlich eine Einreise nach Deutschland ermöglicht werden.

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