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24.08.2026

Rechtsanspruch Ganztag: Zwischen Anspruch und Praxis

Familie mit Kindern sitzt am Esstisch

Jetzt beginnt der Praxistest: Zum Start des neuen Schuljahres berichten zwei AWO-Fachkräfte aus Berlin und Brandenburg, wie der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor Ort umgesetzt werden soll und was es braucht, damit das gelingt.

Seit dem 1. August 2026 gilt der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Damit beginnt eine neue Phase des Ganztagsausbaus und zugleich die Bewährungsprobe für die Umsetzung vor Ort. Vorausgegangen sind jahrelange Debatten über Bedarf, Qualitätsstandards, Bildungsgerechtigkeit und Fachkräftemangel.

Wie gut der Anspruch tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheidet sich nicht allein auf politischer Ebene, sondern vor allem in Schulen, Horten und bei den pädagogischen Fachkräften.

Zum Ende der Sommerferien in Berlin und Brandenburg haben wir Marlen Brenger (Betriebsleitung, AWO Kinder- und Jugendhilfe Potsdam) und Björn Gantert (Fachberater Jugend, AWO Berlin Kreisverband Südost) gefragt, wie sie die Umsetzung des Rechtsanspruchs vor Ort erleben.

Wie bewerten Sie den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung grundsätzlich? Welche Chancen und Herausforderungen sehen Sie darin? 

Gantert: Grundsätzlich begrüße ich den Rechtsanspruch sehr. Eltern müssen wissen, dass ihre Kinder gut betreut und begleitet werden. Diese Verlässlichkeit halte ich für enorm wichtig. Der Ganztag ist für mich aber viel mehr als Betreuung. Hier begegnen sich Kinder und Familien mit ganz unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen. Hier finden Integration, Miteinander, Diskussion und gemeinsames Erleben statt. Deshalb freue ich mich, dass sich nun alle Bundesländer verbindlich auf diesen Weg machen. 

In Berlin haben wir durch die Grundschulreform 2006/2007 schon früh begonnen, Grundschulen schrittweise zu Ganztagsschulen in offener oder gebundener Form weiterzuentwickeln. Dadurch können wir heute auf viele Jahre Erfahrung zurückblicken; und trotzdem entwickeln wir den Ganztag immer noch weiter. Eine Herausforderung sehe ich allerdings darin, den Rechtsanspruch nicht unnötig kompliziert zu gestalten. Wenn Anmeldung, Kostenberechnung, Betreuungszeiten oder deren Erweiterung zu einem Wirrwarr zwischen Amt, Schule und Träger werden, ist niemandem geholfen. Die Strukturen müssen aus Sicht der Familien gedacht werden: verständlich, niedrigschwellig und im besten Fall digital. 

Brenger: Auch in Brandenburg gibt es lange bewährte Strukturen durch Horte (schon vor der Wiedervereinigung der BRD) für die Bildung und Betreuung am Nachmittag, daher ist die Umsetzung des Rechtsanspruches leicht zu ermöglichen. Die jetzt verpflichtende Kooperation der Grundschulen und Horte, könnte zu einer Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit in beiden Institutionen sorgen, ist aber natürlich nur möglich, wenn alle Beteiligten dies auch ernsthaft umsetzen wollen.  

 Eine Herausforderung im Flächenland Brandenburg ist die neue Wegbegleitung der Kinder zwischen den Einrichtungen durch Fachkräfte. Die verschiedenen Klassenstufen haben zu unterschiedlichen Uhrzeiten Unterrichtsschluss und müssen dann immer zwischen den Standorten begleitet werden. Dies ist an manchen Standorten logistisch schwer umsetzbar, gerade im ländlichen Raum, wo einige Standorte nur mit dem Bus erreicht werden können. 

Wie gut sind die Schulen und Träger aus Ihrer Sicht derzeit auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorbereitet? 

Gantert: Ich glaube, auf eine Veränderung dieser Größenordnung kann niemand perfekt vorbereitet sein. Es wird Herausforderungen geben, viele Gespräche, Versuche und sicherlich auch Dinge, die zunächst nicht funktionieren. Entscheidend ist, daraus zu lernen. Dabei sollte jeder Schulstandort individuell betrachtet werden. Schulen haben unterschiedliche räumliche Voraussetzungen, Sozialräume, Teams, Familien und pädagogische Profile. Der größte Fehler wäre deshalb aus meiner Sicht, ein zu starres Konstrukt vorzugeben, in das anschließend jede Schule hineinpassen muss.  

Gleichzeitig braucht es einen klaren Rahmen. Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Datenschutz und Schweigepflicht oder die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger dürfen nicht erst geklärt werden, wenn Probleme entstehen. Und es braucht feste Kommunikationsstrukturen. Regelmäßige Gespräche zwischen Schulleitung, Ganztagsleitung und Träger sind für mich keine zusätzliche Aufgabe, sondern eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Ganztag

Brenger: Die Fachwelt wurde erst sehr spät von Landesseite über die Umsetzung der Kooperation der beiden Institutionen informiert. Die Vorgespräche fanden hinter verschlossenen Türen mit den kommunalen Spitzenverbänden statt, ohne freie Träger beziehungsweise deren Verbände einzubeziehen. Im November 2025 wurden erstmals Vorgaben für die Kooperation zwischen Schule und Hort veröffentlicht. Um die geforderten Kooperationsvereinbarungen rechtzeitig zum Beginn des Rechtsanspruches vor Ort erarbeiten zu können, hätte es mehr Zeit für beide Seiten gebraucht. Die Finanzierungsgrundlage zur Umsetzung der Kooperation ist ebenfalls noch nicht vorhanden.   

Welche Hürden erleben Sie dahingehend aktuell bei der Vorbereitung auf die Umsetzung speziell in Brandenburg? 

Gantert: Eine zentrale Herausforderung liegt in der Zusammenarbeit verschiedener Professionen. Lehrkräfte und Erzieher*innen haben teilweise ein unterschiedliches Verständnis von Bildung. Während im Unterricht naturgemäß stärker Lernentwicklung, Kompetenzen und Wissen im Mittelpunkt stehen, erleben Erzieher*innen Kinder in vielen anderen Situationen des Tages. Sie beobachten sie im freien Spiel, beim Mittagessen, in Konflikten, in Freundschaften oder auch in Momenten, in denen Kinder selbst entscheiden können, was sie tun möchten. Das sehe ich aber ausdrücklich nicht als Problem, sondern als große Chance.  

Beide Professionen verfolgen dasselbe Ziel: Kinder dabei zu begleiten, selbstständige, selbstbewusste und verantwortungsvolle Menschen zu werden. Wenn diese unterschiedlichen Perspektiven nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten, entsteht für mich gute Bildung.  

In welchen Bereichen sehen Sie den größten Handlungsbedarf, damit der Rechtsanspruch in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden kann? 

Gantert: Der Rechtsanspruch allein schafft noch keinen guten Ganztag. Entscheidend wird sein, welche Kultur der Zusammenarbeit wir an den einzelnen Standorten entwickeln. Schule und Ganztag brauchen eine gemeinsame Zielsetzung, und diese muss lauten: Das Kind und seine Bildung stehen im Mittelpunkt. Dafür müssen wir weg von der Vorstellung kommen, dass vormittags Schule stattfindet und danach Betreuung beginnt. Ein Kind erlebt schließlich auch nicht zwei verschiedene Institutionen. Es erlebt einen Tag.  

Ein weiterer zentraler Bereich ist für mich der institutionelle Kinderschutz. Hier bringen freie Träger häufig viel Fachwissen, etablierte Schutzkonzepte und geschulte Mitarbeitende mit. Diese Kompetenz muss im Ganztag selbstverständlich Teil der gemeinsamen Schulentwicklung sein. Kinderschutz darf nicht erst dann beginnen, wenn ein konkreter Verdachtsfall entsteht. Gerade hier sehe ich eine große Chance multiprofessioneller Zusammenarbeit.  

Brenger: Es braucht die passende finanzielle Grundlage, die bisher unbekannt ist. Es ist nicht klar, was passiert, wenn die verbindliche Kooperation von einer Institution (Schule) nicht umgesetzt wird oder Streitpunkte nicht beigelegt werden können. Völlig offen ist die Finanzierung des zusätzlichen Personals für die verlängerte Betreuung der Kinder in den Ferienzeiten. Das KitaFinNG (KitaFinanzierungsNeuordnungsGesetz) des Landes Brandenburg soll dazu Regelungen treffen und befindet sich erst im parlamentarischen Verfahren. 

Welche Rolle spielt der Fachkräftemangel für die Umsetzung des Ganztagsausbaus, und welche Lösungsansätze halten Sie für realistisch? 

Gantert: Das wird ohne Frage eine der großen Herausforderungen. Gleichzeitig sehe ich darin auch die Chance, das Berufsfeld Ganztag stärker zu öffnen und bekannter zu machen. Die Arbeit im Ganztag unterscheidet sich deutlich von der Arbeit beispielsweise in einer Kita und kann dadurch auch Menschen ansprechen, die sich bisher vielleicht nicht für ein pädagogisches Berufsfeld entschieden hätten. Ich habe sehr positive Erfahrungen mit Quereinsteiger*innen gemacht, insbesondere mit Menschen aus kreativen oder handwerklichen Berufen. Sie bringen Fähigkeiten, Erfahrungen und Perspektiven mit, von denen Kinder enorm profitieren können. 

Aber Quereinstieg darf nicht bedeuten: Wir haben zu wenig Personal, also kann es jetzt einfach jeder machen. Quereinsteiger*innen brauchen eine qualifizierte Begleitung. Denn langfristig ist Fachkräftemangel selbstverständlich auch ein Qualitätsrisiko. Als Gesellschaft können wir nicht den Anspruch haben, hochwertige Bildung anzubieten, und gleichzeitig darauf verzichten, dass Menschen die fachlichen Grundlagen für ihr pädagogisches Handeln besitzen. Offenheit für neue Berufsbiografien und professionelle Standards dürfen kein Widerspruch sein. 

Brenger: In Brandenburg ist die Anzahl der Kinder im Bereich Kita stark sinkend. Somit ist ein Fachkräftemangel gegenwärtig nicht vorhanden. Die Fachkräfte, die im Kitabereich aktuell nicht benötigt werden, können im Ganztag beziehungsweise Hort tätig sein. In den Folgejahren wird der Rückgang der Kinder aber auch im Hortbereich ankommen. 

Wie erleben Sie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Trägern, Kommunen und weiteren Akteuren im Hinblick auf den Ausbau der Ganztagsangebote? 

Gantert: Verfahren wie die Anträge auf eine Erweiterung der Betreuungszeiten können unnötig kompliziert sein. Das Leben von Familien ist kompliziert genug. Wir sollten nicht noch zusätzliche Barrieren schaffen, nur weil unterschiedliche Verwaltungen, Schulen oder Träger unterschiedliche Abläufe haben. Bei allen Absprachen und bürokratischen Vorgaben sollte deshalb eine Frage im Mittelpunkt stehen: Ist das für Kinder und Familien praktikabel? 

Brenger: Die Finanzierungsfragen zwischen Land, Landkreisen und Standortgemeinden führen häufig zu Streit über die Zuständigkeiten. Die Träger der Horte sind bei der Ausstattung der Einrichtungen von der Kassenlage und dem Willen der jeweiligen Standortgemeinde abhängig. Einheitliche Qualitätsstandards gibt es dafür im Land nicht.   

Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die Qualität der pädagogischen Arbeit, wenn der Rechtsanspruch vollständig umgesetzt wird? 

Gantert: Der Rechtsanspruch macht pädagogische Arbeit nicht automatisch qualitativ hochwertig. Aber er sorgt dafür, dass der Ganztag stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus rückt und das ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Es reicht beispielsweise nicht, Kinder einmal zu fragen, welches Essen sie sich wünschen. Es geht darum, ihnen tatsächlich Gestaltungsmöglichkeiten in ihrem Alltag zu geben. Warum muss ein Schulkind beispielsweise jedes Mal fragen, ob es auf das Außengelände darf? Es könnte doch innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst entscheiden und lediglich Bescheid geben. Gleichzeitig bietet der Ganztag enorme Möglichkeiten, Bildung praktischer und greifbarer zu gestalten. Lehrplaninhalte verschwinden dort nicht – sie können aufgegriffen, ergänzt und auf eine andere Art erfahrbar gemacht werden. 

Brenger: Eine gelingende Kooperation, und somit ein qualitativ guter Ganztag, ist nur mit einer guten finanziellen Grundlage möglich. Es ist jetzt schon spürbar, dass sich die Zusammenarbeit der Schulen mit den Horten auf Leitungsebene verbessert. Wir wissen von unserer AWO Grundschule „Marie Juchacz“ und dem dazu gehörigen Hort, wie stark die Qualität durch die intensive Zusammenarbeit für die Kinder und Familien gesteigert werden kann.    

Welche Erfahrungen aus Ihrer bisherigen Praxis können Ihrer Meinung nach besonders dazu beitragen, die Umsetzung erfolgreich zu gestalten? 

Gantert: Eine meiner wichtigsten Erfahrungen ist, dass Zusammenarbeit auf Augenhöhe organisiert werden muss. Schulleitung und Ganztagsleitung sollten bei der Entwicklung des Schulalltags eine entsprechende Wertigkeit und Verantwortung haben. Dazu gehören für mich feste Strukturen: wöchentliche Gespräche zwischen Schul- und Ganztagsleitung sowie gemeinsame Gremien, in denen die verschiedenen Professionen vertreten sind – beispielsweise Schulentwicklungsteams, Kinderschutzgremien oder Arbeitsgruppen zur Partizipation.  

Sehr gute Erfahrungen habe ich beispielsweise mit einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Ganztag gemacht. Wenn eine gemeinsame Haltung vorhanden ist und nicht zuerst gefragt wird, wer formal für ein Problem zuständig ist, entsteht ein echtes Miteinander. Schule und Ganztag müssen insgesamt gemeinsam gedacht werden. Dazu gehören gemeinsame Feste mit Kindern und Familien genauso wie gemeinsame Fortbildungen und Klausurtagungen.

Brenger: Die Fachkräfte beider Institutionen benötigen ausreichend Zeit zum Austausch. Hierfür braucht es finanzielle Mittel für entsprechende Personalstunden. Die Aufstockung des Personals wäre in Brandenburg durch die sinkenden Kinderzahlen im Kitabereich gut möglich. Um allen Kindern eine Ganztagsbildung zu ermöglichen, sollte das Angebot sowie das Mittagessen kostenfrei sein. Das Fachkraftgebot muss weiterhin erhalten bleiben, um auch am Nachmittag die bedarfsorientierte Entwicklung der Kinder weiterhin zu ermöglichen. Auch im Rahmen des Inklusionsanspruches braucht es die finanziellen Mittel, zum Beispiel für zusätzliche Fachkräfte, multiprofessionelle Teams, um alle Kinder ganztags individuell zu begleiten. 

Wie stellen Sie sich einen qualitativ hochwertigen Ganztag in fünf Jahren vor, und was muss bis dahin geschehen, um dieses Ziel zu erreichen? 

Gantert: Ich wünsche mir, dass Schule und Ganztag selbstverständlich mit einer Stimme sprechen, multiprofessionelle Teams gemeinsam planen und Kinder Lernen nicht ausschließlich mit Unterricht verbinden. Und ich wünsche mir einen Ganztag, der als gesellschaftlicher Begegnungsort verstanden wird. Dort entstehen Integration, Teilhabe, Verständnis und Gemeinschaft. Natürlich entstehen dort auch Konflikte und Diskussionen. Aber auch das gehört zu einer demokratischen Gesellschaft.

Gerade in schwierigen gesellschaftlichen Zeiten müssen wir mehr Begegnung ermöglichen. Der Ganztag kann dafür ein vergleichsweise einfaches, aber unglaublich wirksames Instrument sein. Wenn wir es schaffen, Betreuungssicherheit für Familien, hochwertige Bildung und gesellschaftliche Teilhabe miteinander zu verbinden, dann ist der Rechtsanspruch für mich wirklich erfolgreich umgesetzt. 

Brenger: Ein qualitativ hochwertiger Ganztag eröffnet für alle Kinder die gleichen Chancen. Es findet Bildung in einem rhythmisierten Tagesablauf anhand der individuellen Bedarfe und Interessen der Kinder statt. Die enge Zusammenarbeit (Verständigung) zwischen Hort und Schule findet in einem komplett kostenfreien Ganztagsangebot statt, also ohne Elternbeiträge und zusätzliche kostenpflichtige Angebote der Schulen. Alle Kinder erhalten ein gesundes und für die Eltern kostenfreies Mittagessen nach DGE-Vorgaben im Rahmen der Ganztagsbetreuung. Wöchentlich erfolgt der Austausch über Ziele und Maßnahmen in der gemeinsamen Arbeit zwischen Hort und Schule. An allen Schulen sind Schulsozialarbeit und Schulgesundheitsfachkräfte etabliert.  

  • Gute Bildung und Betreuung – von Anfang an

    Die AWO ist Trägerin von bundesweit über 2.700 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Der Bundesverband setzt sich für verbesserte Rahmenbedingungen ein, um allen Kindern die Teilhabe an qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen.