Pflege im Wandel – neue Gesetze und Ausbildungsstandards
Die Pflege steht vor großen Veränderungen: Zum Jahresbeginn 2026 erhalten Pflegefachpersonen mehr Handlungsspielräume und sollen durch Bürokratie-Abbau entlastet werden. 2027 folgt die bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenzassistenz – ein wichtiger Schritt für klare Standards und attraktive Karrierewege.
Beide Reformen sind entscheidend, um die Pflege zukunftsfähig zu machen. Doch damit das gelingt, braucht es praxisnahe Regelungen, verlässliche Qualitätsstandards und eine sozial gerechte Finanzierung. Der AWO Bundesverband begleitet den Prozess kritisch und konstruktiv.
Ab 2026: mehr Verantwortung und weniger Bürokratie – zumindest in Ansätzen
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erhalten Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2026 deutlich mehr Handlungsspielräume. Erstmals dürfen sie eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Die Pflegeprozesssteuerung wird klar als Vorbehaltsaufgabe der Pflege definiert, und Inhalte aus Modellprojekten zur Heilkundeübertragung fließen in die Regelversorgung ein. Das Gesetz gilt als Meilenstein, doch die Umsetzung ist anspruchsvoll: Es fehlen bundeseinheitliche Weiterbildungsstandards und rechtssichere Anerkennungsverfahren. Ohne diese bleibt die flächendeckende Anwendung gefährdet. Auch die Entbürokratisierung bringt nur punktuelle Verbesserungen – etwa angekündigte Qualitätsprüfungen und eine neue Datenplattform, die jedoch nicht alle Prozesse integriert. Zusätzlich wird eine neue Wohnform eingeführt, die „stambulant“ genannte Versorgung in Wohngemeinschaften. Die AWO hätte sich hier eine Öffnung bestehender Sektoren und weniger Bürokratie gewünscht.
Ab 2027: einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Pflege ist die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Sie ersetzt 27 Landesregelungen und schafft einheitliche Standards, bessere Anschlussmöglichkeiten und mehr Attraktivität. Die generalistische Ausbildung dauert 18 Monate (Vollzeit), ist auch in Teilzeit oder verkürzt möglich und umfasst Einsätze in allen Pflegebereichen. Zugangsvoraussetzung ist meist ein Hauptschulabschluss, in Ausnahmefällen auch ohne Abschluss. Neu: eine verpflichtende Vergütung für alle Auszubildenden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Einheitlichkeit, neue Karrierewege, Anschluss an die dreijährige Pflegefachausbildung bis hin zum Studium. Insgesamt soll die Ausbildung die Pflege zukunftsfähig machen und dem Personalmangel entgegenwirken. Zu kritisieren ist die Finanzierung, da Kosten teilweise auf Pflegebedürftige umgelegt werden.
AWO-Stellungnahme zur Pflegefachassistenzausbildung
Der AWO-Bundesverband begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistischen Pflegefachassistenzausbildung. Sie soll die Attraktivität des Berufs steigern, die Personalsituation verbessern und den Qualifikationsmix nach §113c SGB XI unterstützen. Positiv bewertet die AWO die Anschlussfähigkeit der Ausbildung an das bestehende generalistische System. Wichtig ist aus Sicht der AWO, die neue Verordnung eng an die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) anzulehnen, um Bürokratie zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die bundeseinheitliche Regelung trägt zur Professionalisierung bei und ermöglicht Pflegefachassistent*innen, Pflegefachpersonen wirksam zu entlasten. Der Kompetenzerwerb in medizinisch-pflegerischen Maßnahmen und deren Delegation sind zentrale Bestandteile für die Praxis.
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Stellungnahme
Stellungnahme des AWO Bundesverbands zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (November 2025)